Sitzung: 06.07.2022 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/002498/1
Beschlussempfehlung:
1.
Der
Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 für das
Gebiet „Süderstraße 31A, Standort der Neuapostolischen Kirche“, die Begründung
und der Vorhaben- und Erschließungsplanes werden
a)
in den
vorliegenden Fassungen gebilligt oder
b)
mit
folgenden Änderungen gebilligt:
2.
Der
Entwurf des Planes, die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreterinnen / Vertreter: |
11 |
davon
anwesend: |
10 |
Ja-Stimmen: |
7 |
Nein-Stimmen: |
|
Stimmenenthaltungen: |
3 |
Es wird über die
Höhenfestsetzung diskutiert. Die Höhe und die Anzahl der Vollgeschosse werden
aufgrund des bestehenden Bauwerks festgesetzt. In dem Gebäude direkt an der
Straße seien Dauerwohnungen und das Gemeindezentrum untergebracht. Eine
Nachverdichtung an dieser Stelle resultiere auch aus den gestiegenen Baukosten.
Parkplätze für das
Gemeindezentrum stehen auf dem gegenüberliegenden öffentlichen Parkplatz zur
Verfügung.
Die Bäume vor dem
Grundstück, auf öffentlichen Grund, sollen erhalten bleiben.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO
waren keine/ folgende Stadtvertreter*innen bzw. Mitglieder*innen des Bau- und
Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren
weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Neuapostolische
Kirche Nord- und Ostdeutschland ist Eigentümer des Grundstückes Süderstraße
31a. Im Zuge einer Neuentwicklung beabsichtigt die Kirche, auf dem Grundstück
Flächen für den Gemeinbedarf, Mietwohnungen und Ferienwohnungen zu errichten.
Das bestehende Kirchengebäude soll abgerissen werden. Das Bauvorhaben ist nach
Angaben der Kirche notwendig, um den Gemeindestandort zu sichern und die
finanzielle Situation der Kirche zu stabilisieren.
Auf der Grundlage des
bestehenden Baurechts kann das Vorhaben aufgrund der geplanten Nutzungsänderung
und der vorgesehenen Grundstücksausnutzung ohne Änderung des Bebauungsplans Nr.
22, 1. Änderung nicht genehmigt werden. Daher hat die Neuapostolische Kirche
einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans mit Vorhaben- und
Erschließungsplan und Abschluss eines Durchführungsvertrages gestellt.
Der Aufstellungsbeschluss
für die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 wurde in der
Sitzung der Stadtvertretung am 17.02.2022 gefasst. Der Beschlussvorlage
(Stadt/002498) lag als Anlage Nr. 2 der städtebauliche Entwurf mit Datum vom
29.11.2021 bei (im Folgenden: STE Nov).
Am 24.03.2022 hat ein
weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Vorhabenträger stattgefunden. Hierzu zwei
Punkte:
1.) Seitens des
Vorhabenträgers wurde vorgetragen, dass zur besseren Ausnutzung des
Dachgeschosses, wodurch die Wohnqualität gesteigert werden soll, eine
Gebäudeerhöhung auf 10,5 m beim Vordergebäude (STE Nov: 8,5 m) und auf 7,5 m
bei den rückwärtigen Gebäuden (STE Nov: 6,5 m) erforderlich ist.
2.) Der in der südwestlichen
Ecke des Plangebietes bestehende Baum wurde im Entwurf der
Bebauungsplanänderung zum Erhalt festgesetzt. Das südlichste Baufenster wurde
entsprechend verschoben. Falls zukünftig kein Bedarf mehr für die südlichen
Stellplätze Nr. 1 bis Nr. 5 besteht (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan,
Teil C), wird durch die Abgrenzung des Baufensters, das den Bereich der
Stellplätze Nr. 1 bis Nr. 5 umfasst, bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im
Entwurf der Bebauungsplanänderung berücksichtigt. Sollte in Zukunft eine
Erweiterung des zukünftigen Gebäudes angestrebt werden, müsste nur die Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplans (Teil C) beratenen und beschlossen werden.
Der Bebauungsplan müsste in dem Fall nicht geändert werden.
Zur Beratung und
Beschlussfassung liegt nun der von dem beauftragten Planungsbüro Architektur +
Stadtplanung, Hamburg erarbeitet Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 22 vor.
Zum Abschluss des
notwendigen Durchführungsvertrages, in dem sich die Kirche verpflichtet, das
Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten innerhalb einer
angemessenen noch zu bestimmenden Frist fertigzustellen, ist die Kirche
ausdrücklich bereit. Der Durchführungsvertrag wird im weiteren Verlauf des
Planverfahrens vom Bau- und Planungsamt vorbereitet.