Beschluss:
1.
Der
Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 für das
Gebiet „Süderstraße 31A, Standort der Neuapostolischen Kirche“, die Begründung
und der Vorhaben- und Erschließungsplanes werden
a)
in den
vorliegenden Fassungen gebilligt oder
b)
mit
folgenden Änderungen gebilligt:
2.
Der
Entwurf des Planes, die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreterinnen / Vertreter: |
19 |
davon
anwesend: |
17 |
Ja-Stimmen: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenenthaltungen: |
3 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter/innen bzw. von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Neuapostolische
Kirche Nord- und Ostdeutschland ist Eigentümer des Grundstückes Süderstraße
31a. Im Zuge einer Neuentwicklung beabsichtigt die Kirche, auf dem Grundstück
Flächen für den Gemeinbedarf, Mietwohnungen und Ferienwohnungen zu errichten.
Das bestehende Kirchengebäude soll abgerissen werden. Das Bauvorhaben ist nach
Angaben der Kirche notwendig, um den Gemeindestandort zu sichern und die
finanzielle Situation der Kirche zu stabilisieren.
Auf der Grundlage des
bestehenden Baurechts kann das Vorhaben aufgrund der geplanten Nutzungsänderung
und der vorgesehenen Grundstücksausnutzung ohne Änderung des Bebauungsplans Nr.
22, 1. Änderung nicht genehmigt werden.
Daher hat die Neuapostolische Kirche einen Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Abschluss eines
Durchführungsvertrages gestellt.
Der
Aufstellungsbeschluss für die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 22 wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 17.02.2022 gefasst. Der
Beschlussvorlage (Stadt/002498) lag als Anlage Nr. 2 der städtebauliche Entwurf
mit Datum vom 29.11.2021 bei (im Folgenden: STE Nov).
Am 24.03.2022 hat ein
weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Vorhabenträger stattgefunden. Hierzu zwei
Punkte:
1.) Seitens des Vorhabenträgers
wurde vorgetragen, dass zur besseren Ausnutzung des Dachgeschosses, wodurch die
Wohnqualität gesteigert werden soll, eine Gebäudeerhöhung auf 10,5 m beim
Vordergebäude (STE Nov: 8,5 m) und auf 7,5 m bei den rückwärtigen Gebäuden (STE
Nov: 6,5 m) erforderlich ist.
2.) Der in der südwestlichen
Ecke des Plangebietes bestehende Baum wurde im Entwurf der
Bebauungsplanänderung zum Erhalt festgesetzt. Das südlichste Baufenster wurde
entsprechend verschoben. Falls zukünftig kein Bedarf mehr für die südlichen
Stellplätze Nr. 1 bis Nr. 5 besteht (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan,
Teil C), wird durch die Abgrenzung des Baufensters, das den Bereich der
Stellplätze Nr. 1 bis Nr. 5 umfasst, bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im
Entwurf der Bebauungsplanänderung berücksichtigt. Sollte in Zukunft eine
Erweiterung des zukünftigen Gebäudes angestrebt werden, müsste nur die Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplans (Teil C) beratenen und beschlossen werden.
Der Bebauungsplan müsste in dem Fall nicht geändert werden.
Zur Beratung und
Beschlussfassung liegt nun der von dem beauftragten Planungsbüro Architektur +
Stadtplanung, Hamburg erarbeitet Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 22 vor.
Zum Abschluss des
notwendigen Durchführungsvertrages, in dem sich die Kirche verpflichtet, das
Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten innerhalb einer
angemessenen noch zu bestimmenden Frist fertigzustellen, ist die Kirche
ausdrücklich bereit. Der Durchführungsvertrag wird im weiteren Verlauf des
Planverfahrens vom Bau- und Planungsamt vorbereitet.