Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Historische Ortslage südlich der Hauptstraße“ soll wie folgt geändert werden:

a)    Die Art der baulichen Nutzung soll als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ festgesetzt werden.

b)    Die Wohnnutzung soll auf Hauptwohnsitze oder alleinige Wohnsitze beschränkt werden. Bezogen auf die Wohnnutzung sollen nur Wohngebäude mit ausschließlich dauerwohnlicher Nutzung und Wohngebäude mit dauerwohnlicher Nutzung und mit einer noch zu bestimmenden maximalen Anzahl an Ferienwohnungen zulässig sein.

2.    Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“, um den Wohnraum für die heimische Bevölkerung zu erhalten und die touristische Nutzung städtebauliche zu steuern und zu sichern.

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt werden.

5.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange)  soll nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden, falls die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB gegeben sind.

6.    Bei einer Aufstellung der Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.

7.    Bei einer Aufstellung der Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ist außerdem ortsüblich bekannt zu machen, dass sich die Öffentlichkeit im Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab bewirkter Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Planung äußern kann (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).


Bürgermeister Siewertsen berichtet anhand der Vorlage.


Abstimmungsergebnis:           8 Ja (einstimmig)

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.