Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Aufgrund des § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) als Satzung.

 

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 


Bürgermeister Siewertsen berichtet anhand der Vorlage.


Abstimmungsergebnis:           8 Ja (einstimmig)