Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 3.691.437,42 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 180.431,45 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird zulasten der Ergebnisrücklage ausgeglichen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 156.003,06 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 306.717,74 EUR werden genehmigt.

 


Die Vorsitzende übergibt das Wort an 2. stellv. Bürgermeister Olufs. Dieser erläutert anhand der Vorlage Nr. Wri/000142.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Wrixum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 306.717,74 EUR sollen von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 354.758,35 EUR gegenüber.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw.  Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.277.000,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.373.427,86 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 96.427,86 EUR überschritten.

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Beträge zur Zweitwohnungssteuer nicht in diesem Jahresabschluss, sondern erst im Folgejahr enthalten sind. Darüber hinaus teilt Frau Braun mit, dass rund 50.000,- Euro vom Kreis an die Gemeinde erstattet werden.

 

Sodann ergeht die Abstimmung über die Vorlage.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig