Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Gemeinde Nebel wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 12.838.546,23 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 1.185,76 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.185,76 EUR wird der Ergebnisrücklage entnommen.

 

Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2020 644.796,25 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 225.412,36 EUR werden genehmigt.

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Nebel hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Nebel mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 225.412,36 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.

 

Den über- / außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- / außerplanmäßige Einnahmen von 263.019,19 EUR gegenüber.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 2.270.898,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 2.130.876,33 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 140.021,67 EUR unterschritten.

 



 

 


Abstimmungsergebnis: -einstimmig-