Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nebel stellt den Jahresabschluss 2020 der AmrumTouristik Nebel wie folgt fest:
Der Jahresabschluss der Amrum Touristik Nebel zum 31. Dezember 2020 wird
auf 2.147.003,29 EUR (Bilanzsumme),
die Summe der Erträge auf 953.005,78 EUR,
die Summe der Aufwendungen auf 981.962,54 EUR
und damit der Jahresfehlbetrag auf 28.956,76 EUR festgestellt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Jahresabschluss
2020 der AmrumTouristik Nebel wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Fidelis
Revision GmbH geprüft.
Zu dem
Jahresabschluss und dem Lagebericht hat Fidelis Revision GmbH folgenden
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk
erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss des
Eigenbetriebs AmrumTouristik Nebel, Nebel auf Amrum, - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs AmrumTouristik Nebel, Nebel
auf Amrum, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG S-H wurde der Prüfungsgegenstand
erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kommunalunternehmens i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
·
entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein i.V.m. den
einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020
sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31.
Dezember 2020 und
·
vermittelt
der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und §
13 Abs. 1 KPG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist
im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben.
Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des
Tourismusausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind
verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat,
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen
ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist
der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des
Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des
Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um
die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen
zu können.
Der Tourismusausschuss ist verantwortlich für
die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur
Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende
Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317
HGB i. V. m. § 13 Abs. 1 KPG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
·
identifizieren
und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
·
gewinnen
wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben;
·
beurteilen
wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
·
ziehen
wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann;
·
beurteilen
wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs vermittelt;
·
beurteilen
wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des
Eigenbetriebs;
·
führen
wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil
zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 1 Nr.
3 KPG
Aussage zu den
wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen
Verhältnissen des Eigenbetriebes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im
Wirtschaftsjahr befasst. Gemäß § 14 Abs. 3 KPG haben wir in dem
Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten
sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden
sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Eigenbetriebes Anlass geben.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind
verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes sowie
für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig
erachtet haben.
Verantwortung
des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem
IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung
nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen
ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu
würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen
Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche
Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des gesetzlichen Vertreters und die
Geschäftspolitik zu beurteilen."
Waren (Müritz), den 17. Januar 2022
Fidelis Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerbratungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer
Der Prüfungsbericht
ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme
vorgelegt worden. Das Gemeindeprüfungsamt hat den Prüfungsbericht am 13.06.2022
mit eigener Feststellung zurückgesandt.
Feststellungsvermerk
des Landrates des Kreises Nordfriesland:
Der Jahresabschluss
ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung
festzustellen.
Für die
Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.
Abstimmungsergebnis:-einstimmig-