Sitzung: 15.06.2022 Gemeindevertretung
Tempo-30-Zonen seien auf Landes- und Kreisstraßen nicht
zulässig. Die entsprechenden Schilder würden im Herbst entfernt werden. Auf
Gemeindestraßen sei die 30-Zonen Beschilderung jedoch zulässig. Hier bitte das
Ordnungsamt um Aufstellung der betroffenen Zonen.
Nach Beratung in der Gemeindevertretung würde es sich hier um folgenden Zonen
handeln: Emekeswai, Rakmersstigh, Waasterstigh, Einfahrt von Süderende kommend
und der Bereich um die Gastwirtschaft.