Tempo-30-Zonen seien auf Landes- und Kreisstraßen nicht zulässig. Die entsprechenden Schilder würden im Herbst entfernt werden. Auf Gemeindestraßen sei die 30-Zonen Beschilderung jedoch zulässig. Hier bitte das Ordnungsamt um Aufstellung der betroffenen Zonen.
Nach Beratung in der Gemeindevertretung würde es sich hier um folgenden Zonen handeln: Emekeswai, Rakmersstigh, Waasterstigh, Einfahrt von Süderende kommend und der Bereich um die Gastwirtschaft.