In einem ausführlichen Berechnungsmodell sei der vorläufige Entwicklungsrahmen bis 2036 ermittelt worden, jedoch ohne Berücksichtigung bzw. Abzug der Innenentwicklungspotenziale und ggfs. verbleibende Potenziale der Bauleitplanung. Dieser stellt sich wie folgt dar:

 

Mischkalkulation –
Anzahl Ferienwohnungen

 

Anzahl Ferienwohnungen Hochrechnung: 22

 

Anzahl Ferienwohnungen Schätzung: 74

 

Mischkalkulation:

22 WE + 74 WE = 96 WE ./.2 = 48

 

Vorläufige Berechnung der Anzahl Dauerwohnungen zum 31.12.2020

 

Anzahl Wohnungen Bestand: 273

./. Anzahl Ferienwohnungen Mischkalkulation (= 18 % von 100) 48

 

Anzahl Dauerwohnungen: 225

(= 82 % von 100)

 

Angaben zum Wohnungsbestand: Statistisches Amt für HH und Schl.-Holst.

 

Vorläufiger wohnbaulicher Entwicklungsrahmen bis 2036

Wohnungsbestand – Dauerwohnungen zum 31.12.2020 =

225

Hiervon 10 % : 23 Wohnungen

Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen des Wohnungsmarktkonzeptes – Bedarfsaufteilung nach Einwohnerzahl zum 31.12.2019 =

17 Wohnungen

 

In einer planerischen Übersicht der Bebauungspläne wird verdeutlicht wo es noch Baulücken gäbe. Allein mit diesen Flächen wäre der Bedarf unter Umständen zu decken. Falls dem nicht so sei, stünden an den folgenden Stellen noch potenzielle Siedlungserweiterungsflächen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


A

 
Siedlungserweiterungsfläche, z.B.

D

 
Siedlungserweiterungsfläche mit Einschränkungen – landwirtschaftliche Immissionen, z.B.

Baugebietsgrenze gem. Regionalplan

Gemeindegrenze