Sitzung: 12.07.2022 Gemeindevertretung
In einem
ausführlichen Berechnungsmodell sei der vorläufige Entwicklungsrahmen bis 2036
ermittelt worden, jedoch ohne Berücksichtigung bzw. Abzug der
Innenentwicklungspotenziale und ggfs. verbleibende Potenziale der
Bauleitplanung. Dieser stellt sich wie folgt
dar:
Mischkalkulation – Anzahl Ferienwohnungen Hochrechnung: 22 Anzahl Ferienwohnungen Schätzung: 74 Mischkalkulation: 22 WE + 74 WE
= 96 WE ./.2 = 48 |
Vorläufige Berechnung der Anzahl
Dauerwohnungen zum 31.12.2020 Anzahl Wohnungen – Bestand: 273 ./. Anzahl Ferienwohnungen – Mischkalkulation (= 18 % von 100) 48 Anzahl Dauerwohnungen: 225 (= 82 % von 100) Angaben zum Wohnungsbestand: Statistisches Amt für HH und Schl.-Holst. |
Vorläufiger wohnbaulicher Entwicklungsrahmen bis 2036
Wohnungsbestand – Dauerwohnungen zum 31.12.2020 =
225
Hiervon 10 % : 23 Wohnungen
Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen des Wohnungsmarktkonzeptes – Bedarfsaufteilung nach Einwohnerzahl zum 31.12.2019 =
17 Wohnungen
In einer planerischen Übersicht der Bebauungspläne wird verdeutlicht wo es noch Baulücken gäbe. Allein mit diesen Flächen wäre der Bedarf unter Umständen zu decken. Falls dem nicht so sei, stünden an den folgenden Stellen noch potenzielle Siedlungserweiterungsflächen zur Verfügung.
A
Siedlungserweiterungsfläche, z.B.
D
Siedlungserweiterungsfläche mit Einschränkungen –
landwirtschaftliche Immissionen, z.B.
Baugebietsgrenze gem. Regionalplan
Gemeindegrenze