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TOP Ö 11: Wahl der gemeindlichen Vertreter und ihrer Stellvertreter in den folgenden Organisationen und Vereinen, sofern der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin nicht selbst die Vertretung wahrnimmt:
Sitzung:
03.06.2008
Gemeindeversammlung
Beschluss:
ungeändert beschlossen