Es wird gefragt, ob der jetzige Bestand einer Wohnung bei Verkauf bestehen bleibt. Es wird erklärt, dass eine Zweitwohnung bei Verkauf eine Zweitwohnung bleibe. Wird eine Nutzungsänderung beantragt, kann diese zu einer Dauerwohnung werden.

 

Weiter wird angefragt, ob die Gemeinde den Zusatz der Stadt Wyk in die Planungen mit aufnehmen könne, dass der 1. Wohnsitz in der Gemeinde sein muss, da immer noch viele Zweitwohnungsbesitzer als Dauerwohner gemeldet seien.

Es wird erklärt, dass dies mit aufgenommen werden könne. Weiterhin sei das Nutzen der Wohnungen nicht kontrollierbar. Dieses Thema würde regelmäßig im Amtsausschuss beraten werden.

Weiter wird angemerkt, dass man sich bei Neugenehmigungen am neuen B-Plan orientieren würde.