Beschluss:
Dem Amtsausschuss wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Amtsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr.
Der Vorsitzende verweist
auf die Vorlage Nr. Amt/000390.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Deckung der
Kosten für die Versorgung mit einer Mittagsmahlzeit im Rahmen der
Inanspruchnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule an der
Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr wird derzeit ein Verpflegungsentgelt in Höhe
von 3,00 EUR pro Mahlzeit berechnet. Dieser Betrag entspricht ausschließlich
dem reinen Portionspreis des Essensanbieters.
Der Essensanbieter
teilt mit Schreiben vom 29.06.2022 mit, dass aufgrund gestiegener
Lebensmittelpreise zum 01.08.2022 eine Preisanpassung auf 3,30 EUR (brutto) je
Mittagessen notwendig ist. Dies wiederum erfordert die Anpassung des
Verpflegungsentgeltes und damit eine erneute Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen
Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr.
Voraussetzung für
die Weitergabe des angepassten Essenspreises an die Gebührenpflichtigen (in der
Regel die Erziehungsberechtigte/n) ist die Festschreibung in der vorgenannten
Gebührensatzung; hierüber entscheidet der Amtsausschuss in seiner Sitzung am
01.09.2022. Somit wird der Essenspreis in Höhe von 3,30 EUR – einer
entsprechenden Beschlussfassung vorausgesetzt – mit Wirkung ab 02.09.2022 in
Rechnung gestellt.
Im beigefügten
Entwurf der 4. Nachtragssatzung wird nunmehr eine Anpassung des § 3 Abs. 1 (e)
und Abs. 4 (b) dahingehend vorgenommen, dass anstatt der Nennung des
Essenspreises die Formulierung „ein Verpflegungsentgelt in Höhe des jeweils
geltenden Portionspreises des Essensanbieters pro Mahlzeit“ verwendet wird.
Die Reduzierung
wiederholter Satzungsänderungen dient neben der Optimierung verwaltungsinterner
Abläufe auch einer besseren Übersichtlichkeit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig