Beschluss:
Die Eilentscheidung
des stellvertretenden Amtsdirektors wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Herr Stemmer berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die KUBUS GmbH hat im
Auftrag des Amtes Föhr-Amrum die Lieferung von elektrischer Energie für den
Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 europaweit im Rahmen eines Offenen Verfahrens
ausgeschrieben und eine elektronische Auktion nach §§ 25, 26 VgV durchgeführt.
Die 1. Phase des
Ausschreibungsverfahrens endete am 07.07.2021, 13 Uhr. Die elektronische
Auktion wurde am 28.09.2021 durchgeführt. Zur Teilnahme an der elektronischen
Auktion wurden die Bieter aufgefordert, die im Rahmen der 1. Phase des
Ausschreibungsverfahrens ein zulässiges Angebot unterbreitet haben.
Nach Abschluss der
elektronischen Auktion wird der Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot je
Los vergeben. Dabei wird als einziges Zuschlagskriterium der Preis mit 100 %
berücksichtigt.
Nach Prüfung und Wertung
der Angebote empfahl die KUBUS GmbH den Zuschlag auf folgendes Angebot zu
erteilen:
Teillos 1 Amt Föhr-Amrum
Teillos 3 Amt Föhr-Amrum (Straßenbeleuchtung)
Stadtwerke Neustrelitz GmbH, Wilhelm-Stolte-Straße 90, 17235 Neustrelitz
Teillos 2 Amt Föhr-Amrum (RLM)
Stadtwerke Heide GmbH, Hinrich-Schmidt-Straße 16, 25746 Heide
Der Amtsdirektor hat am
29.09.2021 gemäß § 15b Abs.7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 der
Gemeindeordnung entschieden, dass auf Grundlage des zum 28.09.2021 abgegebenen
Gebots, der Auftrag für die Lieferung von elektrischer Energie für den Zeitraum
vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 gemäß des Vergabevorschlags wie folgt vergeben
wird:
Teillos 1 und 3: Stadtwerke Neustrelitz
Teillos 2: Stadtwerke Heide
Nachdem die
Lieferverträge mit den Stadtwerken Neustrelitz nicht zu Stande gekommen sind,
hat die KUBUS GmbH im Auftrag des Amtes Föhr-Amrum die Lieferung von
elektrischer Energie für die Teillose 1 und 3 für den Lieferzeitraum vom
01.05.2022 bis 31.12.2023, nach den o.g. Kriterien, erneut ausgeschrieben.
Die 1. Phase des
Ausschreibungsverfahrens endete am 10.03.2022, 13 Uhr. Die elektronische
Auktion wurde am 23.03.2022 durchgeführt. Zur Teilnahme an der elektronischen
Auktion wurden die Bieter aufgefordert, die im Rahmen der 1. Phase des
Ausschreibungsverfahrens ein zulässiges Angebot unterbreitet haben.
Nach Prüfung und Wertung
der Angebote empfahl die KUBUS GmbH den Zuschlag auf folgendes Angebot zu
erteilen:
Teillos 1 Amt Föhr-Amrum
Teillos 3 Amt Föhr-Amrum (Straßenbeleuchtung)
In(n) Energie GmbH, Bayernwerkstraße 13, 84359 Simbach am Inn
Der stellvertretende
Amtsdirektor hat am 24.03.2022 gemäß § 15b Abs.7 der Amtsordnung in Verbindung
mit § 55 der Gemeindeordnung entschieden, dass auf Grundlage des zum 23.03.2022
abgegebenen Gebots, der Auftrag für die Lieferung von elektrischer Energie für
den Zeitraum vom 01.05.2022 bis 31.12.2023 gemäß des Vergabevorschlags wie
folgt vergeben wird:
Teillos 1 und 3: In(n) Energie GmbH
Es wird angefragt, ob damit nun auch die Kommunen, denen die Inselenergie GmbH
die Verträge gekündigt habe versorgt seien.
Herr Stemmer verneint dies. Für diese Gemeinden sei derzeit die Grundversorgung der günstigste Weg. Frau Rechert behalte den Markt allerdings im Auge.
Abstimmungsergebnis: einstimmig