Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt den 1. Nachtrag der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen in Unterkünften des Amtes Föhr-Amrum sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren (Unterbringungssatzung) wie dargestellt.
Herr Stemmer berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der neu eingeführte
Absatz 6 zum § 2 „Aufnahme und Auskunftspflicht“ überführt die gesetzlichen
Vorgaben nach § 36 Abs. 3a sowie Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes in
kommunales Satzungsrecht und konkretisiert die Auskunftspflichten von Personen,
die um die Aufnahme in eine Obdachlosenunterkunft nachsuchen. Gleichfalls
werden die Meldepflichten des Amtes Föhr-Amrum gegenüber dem Gesundheitsamt
transparent dargestellt.
Der Abschnitt
„Datenschutzbestimmungen“ der Unterbringungssatzung in der Fassung vom 26.04.2018
ist an aktuelles Recht anzupassen.
Der entsprechend
angepasste § 11 „Datenschutzbestimmungen – Verarbeitung personenbezogener
Daten“ berücksichtigt die Anforderungen nach Artikel 5 DS-GVO (Grundsätze für
die Verarbeitung personenbezogener Daten).
Abstimmungsergebnis: einstimmig