Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum beauftragt den Amtsdirektor, die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des ÖPNV auf den Inseln Föhr-Amrum zu klären und Vorschläge für einen zukunftsgerichteten liniengebundenen ÖPNV zu erarbeiten.


Herr Stemmer berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Buskonzessionen für das Amt Föhr-Amrum im Jahr 2027 stellt sich die Frage, ob eine Neuausrichtung des liniengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf den Inseln angestrebt werden soll.

 

Die Situation stellt sich zurzeit wie folgt dar:

 

1.    Das Liniennetz „Inselverkehr Föhr“ und die Linie „Norddorf – Wittdün“ auf Amrum sind bis einschließlich 31.07.2027 im Rahmen einer Konzession vergeben. Auf Föhr-Amrum wird der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr eigenwirtschaftlich erbracht. Konzessionsinhaberin ist die „Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH“.

2.    Im Mobilitätskonzept aus dem Jahr 2021 für die Insel Föhr werden verschiedene Maßnahmen zur Umstrukturierung und Qualitätsverbesserung des ÖPNV-Angebotes empfohlen.

3.    Zwischenzeitlich wurde die Gesellschaft „Inselwerke Föhr-Amrum GmbH“ gegründet. Zweck des Unternehmens ist u.a. die Schaffung und Förderung einer klimafreundlichen (CO2-neutralen) Energieversorgung und Mobilität auf den Inseln Föhr und Amrum.

 

Die Durchführung des ÖPNV wurde in den letzten Jahren bis hin zur europäischen Ebene zunehmend restriktiveren gesetzlichen und finanziellen Rahmenregelungen unterworfen. Der Kreis Nordfriesland als Träger des ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO 1370) ist für die Durchführung und Organisation verantwortlich.

 

Seit dem 01.01.2013 sind diese kommunalen Aufgabenträger auch zuständige Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen und erteilen die sog. „Linienkonzessionen“.

 

Die Kreise und kreisfreien Städte stellen in regelmäßigen Abständen für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr Regionale Nahverkehrspläne (RNVP) auf. Sie sind Rahmenvorgabe für die Entwicklung in den jeweiligen Kreisgebieten. Belange des Landesweiten Nahverkehrsplanes (LNVP) und die Interessen der benachbarten Kreise werden berücksichtigt.

 

Die rechtliche Grundlage des Nahverkehrsplans der Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg für den Zeitraum 2017 - 2021 bildet das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Schleswig-Holstein (ÖPNVG SH). Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen ÖPNV ist entsprechend § 2 Abs. 2 ÖPNVG SH die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte oder deren Zweckverbände.

 

Folgende Grundsätze und Angaben werden im Nahverkehrsplan berücksichtigt:

 

·         Erfordernisse der Raumordnung und der Bauleitplanung,

·         Ziele und Grundsätze nach § 1 ÖPNVG SH sowie die besondere Bedeutung einer verkehrsgerechten Zuordnung und Anbindung von Arbeits- und Ausbildungsstätten,

·         Angaben zum Bestand des gesamten ÖPNV-Systems und zur zukünftigen Entwicklung des übrigen ÖPNV,

·         Aussagen zu zukünftigen Anforderungen an Fahrzeuge, bauliche Anlagen, Fahrpläne, Linienführungen, Serviceleistungen, Tarifstrukturen und Barrierefreiheit,

·         Angaben zum Bestand und zur erwarteten Entwicklung der Nachfrage, Aussagen zur Konzeption für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung sowie

·         Angaben zur Investitionsplanung und zum Finanzierungsrahmen

 

Der regionale Nahverkehrsplan besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Der aktuelle endet im Jahr 2022. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten zu einer Fortschreibung durch Auftragsvergabe an einen Gutachter und 2020 durch die Entsendung von Arbeitskreismitgliedern aus dem Kreistag in eine beratende Gruppe eingeleitet.

 

Zu berücksichtigen ist, dass bei geplanten Veränderungen am ÖPNV auf den Inseln die Vorstellungen zeitnah in den Plan eingebracht werden sollten. Sie sind wesentliche Voraussetzung für den später durchzuführenden Busverkehr was u. a. Linientaktung, Ausbauqualität der Haltestellen und die Fahrzeuginfrastruktur betrifft.

 

Auf Grund des Auslaufens der Linienkonzessionen für das Amt Föhr-Amrum und dem demnächst zu erwartenden Beteiligungsverfahren bei der Neuaufstellung des regionalen Nahverkehrsplanes für den Kreis Nordfriesland wird empfohlen, sich bereits jetzt konzeptionell mit der Ausgestaltung des ÖPNV auf den Inseln Föhr und Amrum auseinanderzusetzen.

 

 

Es wird angefragt, ob das Amt diese zusätzliche Arbeit auch noch bewältigen könne. Herr Stemmer verneint dies. Hierzu werde externe Hilfe von Experten benötigt.


Abstimmungsergebnis:      47 Stimmanteile Ja

                                           0 Stimmanteile Nein

                                           2 Stimmanteile Enthaltung