Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung wird zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde ist über diese Zustimmung zu informieren. Die Gewählten sind durch den Amtsdirektor für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Amtswehrführer bzw. als 2. stellvertretenden Amtswehrführer zu berufen.

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Frau Braun bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet die Öffentlichkeit.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Braun Herrn Brett und Herrn Carstensen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit ist die Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung notwendig geworden. Diese Wahlen erfolgten durch die Delegiertenversammlung aller Gemeindefeuerwehren des Amtes Föhr-Amrum am 17.09.2022 in Oevenum.

 

Es wurden folgende Personen gewählt:

Zum Amtswehrführer                                    Herr Hauke Brett, FF Nieblum-Goting

Zum 2. Stellvertreter                                     Herr Jörg Carstensen, FF Wyk auf Föhr

 

Beide Bewerber erfüllen die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die gewählten Ämter.

 

Gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) bedarf die Wahl eines Amtswehrführers und seiner Stellvertretung der Zustimmung des Amtsausschusses. Anschließend sind die Gewählten unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum Amtswehrführer bzw. zum 2. stellvertretenden Amtswehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.

 

 

Frau Braun gratuliert den Gewählten und dankt ihnen für ihren Einsatz.

 

Im Anschluss vereidigt Herr Amtsdirektor Stemmer Herrn Hauke Brett und Herrn Jörg Carstensen und führt sie in ihr Amt ein.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig