Beschluss:
Der Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung wird zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde ist über diese Zustimmung zu informieren. Die Gewählten sind durch den Amtsdirektor für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Amtswehrführer bzw. als 2. stellvertretenden Amtswehrführer zu berufen.
Herr Hess informiert
anhand der Vorlage Nr. Amt/000395 über die Wahl des Amtswehrführers
und seiner 2. Stellvertretung.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit ist die Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung notwendig geworden. Diese Wahlen erfolgten durch die Delegiertenversammlung aller Gemeindefeuerwehren des Amtes Föhr-Amrum am 17.09.2022 in Oevenum.
Es
wurden folgende Personen gewählt:
Zum Amtswehrführer Herr Hauke Brett, FF Nieblum-Goting
Zum 2. Stellvertreter Herr Jörg Carstensen, FF Wyk auf Föhr
Beide Bewerber erfüllen die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die gewählten Ämter.
Gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) bedarf die Wahl eines Amtswehrführers und seiner Stellvertretung der Zustimmung des Amtsausschusses. Anschließend sind die Gewählten unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum Amtswehrführer bzw. zum 2. stellvertretenden Amtswehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Dem Amtsausschuss wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen: