Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung wird zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde ist über diese Zustimmung zu informieren. Die Gewählten sind durch den Amtsdirektor für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Amtswehrführer bzw. als 2. stellvertretenden Amtswehrführer zu berufen.

 


Herr Hess informiert anhand der Vorlage Nr. Amt/000395 über die Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit ist die Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung notwendig geworden. Diese Wahlen erfolgten durch die Delegiertenversammlung aller Gemeindefeuerwehren des Amtes Föhr-Amrum am 17.09.2022 in Oevenum.

 

Es wurden folgende Personen gewählt:

Zum Amtswehrführer                                     Herr Hauke Brett, FF Nieblum-Goting

Zum 2. Stellvertreter                                       Herr Jörg Carstensen, FF Wyk auf Föhr

 

Beide Bewerber erfüllen die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die gewählten Ämter.

 

Gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) bedarf die Wahl eines Amtswehrführers und seiner Stellvertretung der Zustimmung des Amtsausschusses. Anschließend sind die Gewählten unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum Amtswehrführer bzw. zum 2. stellvertretenden Amtswehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen: