Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Lieferung und Aufstellung der Container als Interim auf das vollständige Angebot des Bieters, BplusL Infra Log GmbH, Johann-Esche-Straße 27, 09212 Limbach-Oberfrohna, zur vorläufigen Auftragssumme von 127.494,54 € brutto zu erteilen.
Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist zum 12.11.2022 und der Beauftragung zum 01.11.2022 gem. des Bauzeitenplans der Architekten, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs.4 der Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.
Frau Kriegeskorte informiert
anhand der Vorlage Nr. Amt/000397.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2.
+ 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde eine öffentliche Ausschreibung für die
Lieferung und Aufstellung als Interim
Container am 23.09.2022 nach VOB/A durchgeführt.
Im Zuge der Veröffentlichung wurden zwei
Vergabeunterlagen abgefordert. Zum Eröffnungstermin am 13.10.2022 um 16:00 Uhr
lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 2 Angebote vor. Nebenangebote
waren nicht zugelassen.
Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt sich lt. Niederschrift
folgende Rangfolge der Bieter (ungeprüfte Bruttosummen):
1. BplusL Infra Log GmbH 127.494,54
€
2. Bieter 2 372.708,00
€
Alle Angebote sind innerhalb der Frist elektronisch
eingegangen, vergabekonform signiert
und somit zu werten.
Fehlende Nachweise und Erklärungen in den Angeboten wurden entsprechend
§ 16 a bzw. § 16 (1) 4 VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender
Fristsetzung abgefordert:
1. BplusL Infra Log GmbH ->
vollständig nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen,
die mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Eigenerklärung
Russlandsanktionen |
17.10.2022 |
21.10.2022 |
19.10.2022 |
Unterlagen, die zur Aufklärung des
Angebotsinhalts erforderlich sind - § 15 (1) VOB/A |
|||
Bestätigung der Auskömmlichkeit |
17.10.2022 |
21.10.2022 |
19.10.2022 |
2. Bieter 2 -> vollständig nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen,
die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Formblatt
223 |
17.10.2022 |
21.10.2022 |
20.10.2022 |
Nachweise des Nachunternahmen |
17.10.2022 |
21.10.2022 |
20.10.2022 |
Eignungsprüfung
der Bieter nach § 16 b VOB/A
1.
BplusL
Infra Log GmbH
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A wurde mittels
der eingereichten Unterlagen durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden
eingesehen und positiv bewertet. Das Unternehmen ist als zur Durchführung
dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
2.
Bieter
2
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A wurde mittels
der eingereichten Unterlagen durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden
eingesehen und positiv bewertet. Das Unternehmen ist als zur Durchführung
dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Es ergibt sich
nach Wertung der Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge
(geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):
1. BplusL Infra Log GmbH 127.494,54 €
2. Bieter 2 372.708,00
€
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A
Rechnerische Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein
Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch das Büro ppp architekten +
stadtplaner gmbh mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter zur Preisermittlung
Formblätter zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation
sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine
Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln
lassen.
Eine Auswertung des Formblatts 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung
sind keine außergewöhnlichen Angaben
enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 57,35 €/Std.
entspricht den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Gem. aktueller Rechtssprechung muss die Kalkulation überprüft werden, wenn
die Kalkulation nicht unangemessen abweicht und eine ordnungsgemäße
Durchführung des Auftrages gewährleistet ist, sofern eine Abweichung von mehr
als 20 % zum nächstgünstigsten Bieter und der Kostenberechnung vorhanden ist. Im
vorliegenden Fall beträgt die Abweichung ca.
192 % zum nächstgünstigsten Bieter und ca.
24,6 % zur Kostenberechnung. Um nicht den
Auftrag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis zu erteilen,
wurde die Angemessenheit des Angebotspreises unter Mitwirkung des Bieters
entsprechend § 16 d VOB/A aufgeklärt. Das Ergebnis wurde auf einer gesonderten
Anlage festgehalten.
Aus diesem Grund
schätzen wir das Preisangebot des Bieters als wirtschaftlich und angemessen
ein.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt vor.
Es werden nur allgemeine Angebotsangaben gemacht, die jedoch nicht im Widerspruch
zur Ausschreibung stehen.
Technische Prüfung
Eine technische
Prüfung war aufgrund des Umfangs des Leistungsverzeichnisses nicht nötig, da in
dem Leistungsverzeichnis keine Produktangaben oder ähnliche Bietereintragungen
gefordert waren.
Alternativangebote / Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
Weitere Unterlagen
der nachrangigen Bieter wurden aufgrund der Rangfolge nicht weiter geprüft.
Bei einer
Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten
eines anderen Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.
Allgemeine Anmerkungen zu allen
Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden
Verhaltens
oder Preisabsprachen erkennen. Die
Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen
und es sind keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise
für
Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder
Manipulationsverdacht aufgefallen.
Es ergibt sich
nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen,
Nachlässe berücksichtigt):
1. BplusL Infra Log GmbH 127.494,54 €
2. Bieter 2 372.708,00
€
Weitere Prüfungen
der nachrangigen Bieter wurden nicht durchgeführt. Bei einer Verschiebung
der Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines
anderen Bieters,
müssten ggf. weitere Prüfungen durchgeführt werden.
Wertung
der Angebote nach § 16 d VOB/A
Bei der Gewichtung
der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.
Unter
Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte wird empfohlen , den Auftrag
dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters
BplusL Infra
Log GmbH
Johann-Esche-Straße
27
09212
Limbach-Oberfrohna
zu festen
Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.
Auftragssumme: 127.494,54
€ brutto (inkl. 19% MwSt.)
Kostenverfolgung:
In der
Kostenberechnung vom 27.09.2019 wurden Kosten i.H.v. von 169.646,40 € brutto/
142.560,00 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.
Abweichung zur Kostenberechnung |
|
bereitgestellte
Mittel - brutto |
169.646,40 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
127.494,54 € |
Abweichung in % |
24,8 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
42.151,86 € |
Der vorgezogene
Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk
beträgt 168.980,00 € brutto / 142.000,00 € netto..
Abweichung zur geschätzten Vergabe |
|
geschätzte
Vergabesumme - brutto |
168.980,00 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
127.494,54 € |
Abweichung in % |
24,6 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
41.485,46 € |
Beim Angebot der Fa.
BplusP Infra Log GmbH ergeben sich Minderkosten i.H.v. 42.151,86 € brutto
gegenüber den bereitgestellten Mitteln. Dies entspricht einer
Kostenunterschreitung von
ca. 24,8 %.
Die Unterschreitung der eingestellten Mittel in diesem Gewerk, kann für die Deckung von Mehrkosten in den anderen Vergabeeinheiten genutzt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig