Frau Zemke teilt mit, dass die Schülerbeförderungssatzung des Kreises Nordfriesland in einigen Punkten geändert worden sei.

 

So sei unter anderem der grundsätzliche Ausschluss der Beförderungsanspruchs in den Fällen, in denen Wohnort gleich Schulstandort ist, abgeschafft worden. Unverändert blieben die Mindestentfernungen zwischen Schule und Wohnung (Grundschulen: 2 km und weiterführende Schulen: 4 km).