Beschluss:
Der vorliegende Vertrag wird beschlossen.
Frau Zemke aus dem Hauptamt des Amtes Föhr-Amrum berichtet kurz anhand der Vorlage Wit/000119.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach aktueller
Gesetzgebung hat die jeweilige Standortgemeinde, in welcher sich die betroffene
Kindertagesstätte befindet, ein etwaiges Defizit im Jahresabschluss der
Einrichtung komplett allein zu tragen.
In der Sitzung des
Amtsausschusses im Dezember 2021 wurde aus den Reihen der Bürgermeister/innen
die Anfrage an die Verwaltung gerichtet, ob die Möglichkeit besteht – sollte
der Jahresabschluss einer Kindertagesstätte ein Defizit aufweisen – dieses über
einen Verteilerschlüssel auf alle betroffenen Gemeinden aufzuteilen (jede
Gemeinde übernimmt die Defizitanteile für „ihre“ Kinder), damit nicht nur die
Standortgemeinde allein finanziell belastet wird. Dies sollte analog auch für
mögliche Überschüsse (Förderbeträge übersteigen die Ausgaben) gelten.
Eine Nachfrage beim
Kreis Nordfriesland ergab, dass nach Auskunft des zuständigen Ministeriums des
Landes Schleswig-Holstein in diesem Kontext keine Finanzierungsänderung zu
erwarten ist. Es besteht hier nur im Wege der „Kulanz“ der anderen
Wohnortgemeinden die Möglichkeit, eine Defizitteilung im Rahmen eines z.B.
öffentlich-rechtlichen Vertrages vorzunehmen.
Der anliegende öffentlich-rechtliche
Vertrag zum Ausgleich von Defiziten und zur Aufteilung von Überschüssen im
Rahmen der Finanzierung der Kindertagesstätten auf der Insel Föhr ab 01.01.2021
ist im Vorwege einer rechtlichen Prüfung unterzogen und als rechtswirksam
eingestuft worden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren (01.01.2021 –
31.12.2024). Ab 2025 zahlen alle Kommunen dann grundsätzlich nur noch ihre
eigenen Wohngemeindeanteile in den Fördertopf.
Im Vergleich zum
Vor-Reformniveau ist im Bereich der Finanzierung der Kindertagesstätten aktuell
eine insgesamt leichte finanzielle Entlastung der Kommunen erkennbar. Prognosen
für die Folgejahre sind – auch aufgrund der derzeitigen weltpolitischen Lage –
schwer zu treffen. Die Verteilung etwaiger finanzieller Lasten auf „mehrere
Schultern“ federt jedoch das übermäßige Risiko der einzelnen Kommune zumindest
etwas ab.
Aus den Beratungen
des Amtsausschusses vom 01.09.2022 hat sich ein grundsätzlich zustimmendes
Meinungsbild aller Föhrer Kommunen zum Vertragsabschluss ergeben, so dass nun
die Beratung und Beschlussfassung in den jeweiligen politischen Gremien
erfolgt.
Auf Nachfrage wird erläutert, dass mit keinen größeren Beträgen für den Ausgleich von Defiziten im Rahmen der Finanzierung der Kindertagesstätten zu rechnen sei. Vermutlich bleibe es im dreistelligen Bereich, da derzeit nur zwei Kinder aus dem Gemeindegebiet das entsprechende Angebot nutzen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen
1 Enthaltung