Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung dafür aus, die Tagesordnungspunkte 10 bis 14 nicht öffentlich zu beraten.

 


Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 10 bis 14 nicht öffentlich beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig