Die Gemeindevertretung beschließt folgende Bedenken zur Neufassung des B-Planes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr:

  

1.

zu Punkt 3.1 des Entwurfs der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr, S. 8 zum Absatz:

 

Die Festsetzung der Sonstigen Sondergebiete mit Zweckbestimmung „Touristenbeherbergung“ erfolgte für die erste Baureihe am Stockmannsweg entlang der Wasserkante / Strandpromenade sowie für die erste und zweite Baureihe am Stockmannsweg westlich der Waldfläche und für die Grundstücke zwischen der Grünfläche „Parkanlage-Erlebniswald“ und Parkstraße.

Bei diesen Grundstücken handelt es sich um eine sehr exponierte Lage und die Grundstückspreise sind für Einheimische kaum noch erschwinglich. Aus diesem Grund wurde festgelegt, dass für die genannten Grundstücke der Fokus auf die Beherbergung von Touristen und Ferienwohnen liegen soll. Die noch bestehenden Wohnungen sollen dabei auch zulässig bleiben.“

 

werden folgende Bedenken geäußert: 

 

Es sollte auch hier die Möglichkeit bestehen bleiben, dass dort Dauerwohnen ermöglicht wird bzw. auch weiterhin ein/e Ferienwohnung/-haus in eine Dauerwohnung umzuwandeln.

Auch wenn das Gebiet hochpreisiger gehandelt wird, muss es den bisherigen und zukünftigen Eigentümern möglich sein, sich dort ein Dauerwohnrecht zu verwirklichen.

Wir wollen Dauerwohnraum schaffen. Wir wissen doch nicht, in welchen finanziellen Verhältnissen die Menschen leben. Dass es schwierig ist, kann nicht die Grundlage der Entscheidungen dabei sein.

Vor etwa 7 Jahren wurde den Eigentümern in diesem Gebiet nicht erlaubt eine Eigentumswohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln.

Damals wurden alle Veränderungsanträge abgelehnt, und nun will man eine Veränderung zum Dauerwohnraum praktisch ausschließen.

 

2.

zu der Planzeichnung „Anlage 1 zur Begründung“ werden folgende Bedenken geäußert:

 

In der Planzeichnung –Anlage 1 zur Begründung- ist eine größere Teilfläche (rund um den Sportplatz) ebenfalls orange markiert, jedoch mit keinerlei Kennzeichnung unter „Darstellung der Flächennutzungen“ versehen. Was geschieht mit diesen Flächen, welche Verwendung ist vorgesehen? Dies wäre noch aufzuklären. 

 

 


Die Vorsitzende führt kurz in den Sachverhalt ein.

Es liegen Planungsunterlagen der Stadt Wyk auf Föhr zur Neufassung des B-Planes Nr. 18 vor, die allen Mitgliedern der Gemeindevertretung in digitaler Form weitergeleitet wurden.

Die Unterlagen werden gemeinsam durchgegangen und beraten.

 

Es werden nachfolgend näher beschriebene Bedenken geäußert:

 

Zu Punkt 3.1 des Entwurfs der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr, S. 8 zum Absatz:

 

Die Festsetzung der Sonstigen Sondergebiete mit Zweckbestimmung „Touristenbeherbergung“ erfolgte für die erste Baureihe am Stockmannsweg entlang der Wasserkante / Strandpromenade sowie für die erste und zweite Baureihe am Stockmannsweg westlich der Waldfläche und für die Grundstücke zwischen der Grünfläche „Parkanlage-Erlebniswald“ und Parkstraße.

Bei diesen Grundstücken handelt es sich um eine sehr exponierte Lage und die Grundstückspreise sind für Einheimische kaum noch erschwinglich. Aus diesem Grund wurde festgelegt, dass für die genannten Grundstücke der Fokus auf die Beherbergung von Touristen und Ferienwohnen liegen soll. Die noch bestehenden Wohnungen sollen dabei auch zulässig bleiben.“

 

werden folgende Bedenken geäußert: 

 

Es sollte auch hier die Möglichkeit bestehen bleiben, dass dort Dauerwohnen ermöglicht wird bzw. auch weiterhin ein/e Ferienwohnung/-haus in eine Dauerwohnung umzuwandeln.

Auch wenn das Gebiet hochpreisiger gehandelt wird, muss es den bisherigen und zukünftigen Eigentümern möglich sein, sich dort ein Dauerwohnrecht zu verwirklichen.

Wir wollen Dauerwohnraum schaffen. Wir wissen doch nicht, in welchen finanziellen Verhältnissen die Menschen leben. Dass es schwierig ist, kann nicht die Grundlage der Entscheidungen dabei sein.

Vor etwa 7 Jahren wurde den Eigentümern in diesem Gebiet nicht erlaubt eine Eigentumswohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln.

Damals wurden alle Veränderungsanträge abgelehnt, und nun will man eine Veränderung zum Dauerwohnraum praktisch ausschließen.

 

Zu der Planzeichnung „Anlage 1 zur Begründung“ werden folgende Bedenken geäußert:

 

In der Planzeichnung –Anlage 1 zur Begründung- ist eine größere Teilfläche (rund um den Sportplatz) ebenfalls orange markiert, jedoch mit keinerlei Kennzeichnung unter „Darstellung der Flächennutzungen“ versehen. Was geschieht mit diesen Flächen, welche Verwendung ist vorgesehen? Dies wäre noch aufzuklären. 

 

Es schließt sich ein kurzer, allgemeiner Austausch über ähnliche Entwicklungen an.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig