Sitzung: 14.03.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Nord/000160
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltplan 2023.
Sachdarstellung mit Begründung:
Einwohnerzahlen:
Die Einwohnerzahl
der Gemeinde Norddorf auf Amrum steigt von 575 auf 584 nach dem
Stand der
Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.03.2022. Die Zahl der Erwerbstätigen
und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert
haben.
Amtsumlage:
Die zur
Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch
15
amtsangehörige
Gemeinden erwirtschaftet.
Die Gemeinde Norddorf
auf Amrum hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen,
d.h. ihrer
Finanzkraft) einen Anteil von 6,62 % am Gesamtbedarf. Der
Amtsumlagebetrag für
die Gemeinde
beträgt für das Jahr 2023 mithin rd. 617.800 EUR bei einem Umlagesatz
von
51,02 %.
Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2023 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 193.800 EUR (Vj. Jahresüberschuss: 63.700 EUR) ab.
Hinweis zum
Jahresergebnis 2021:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass
des Innenministers vom September 2022 wurden uns nachfolgende Prognosen zum
Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die
Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von
Mai 2022.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.501 Mio.
EUR |
1.600 Mio.
EUR |
+5 % |
+4 % |
+5 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
219 Mio. EUR |
226 Mio. EUR |
+2 % |
+1 % |
+1% |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG |
155 Mio. EUR |
158,9 Mio.
EUR |
+2 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
+4 % |
+2 % |
+2 % |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei
rd. 80.700 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die
Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw.
erwirtschaftet.
Im Folgenden sind
die wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:
Produkte die bis
2014 im Amtshaushalt dargestellt wurden und von den Amrumer Gemeinden gemessen
an der Steuerkraft erstattet wurden. Diese Produkte werden ab dem Haushaltsjahr
2015 an den neu gebildeten Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum
erstattet. Die Erstattung an den Zweckverband erfolgt in Form einer Zweckverbandsumlage
in Höhe von 290.902,12 EUR.
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|
|
Anteil: 29,75 % |
Produkt |
Bezeichnung |
Gem. Betrag in € |
Betrag Norddorf in € |
412100 |
Mobiler
Pflegedienst / Pflegestation |
175.100,00 |
52.084,58 |
365001 |
Kindergarten |
211.102,00 |
63.793,60 |
365001 |
Wohngemeindeanteile |
320.000,00 |
95.185,68 |
366010 |
Jugendzentrum
Amrum |
40.000,00 |
11.898,25 |
126002 |
Feuerwehr |
158.300,00 |
47.087,32 |
272001 |
Büchereiwesen /
Medienetat |
8.900,00 |
2.647,36 |
111002 |
Verwaltungskosten |
1.400,00 |
416,44 |
|
Umlagefinanzierte
AfA |
63.164,25 |
18.788,60 |
|
Zweckverbandsumlage |
977.966,25 |
290.902,12 |
Der Haushaltsplan des Jahres 2023 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 257.500 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2023 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+270.000 |
Anpassung |
40210000 Gemeindeanteil der Einkommensteuer |
+47.600 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich |
40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
+5.200 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+14.900 |
Anpassung |
40510000 Leistungen nach dem Familienausgleich |
+36.300 |
Wiedereinführung einer
gesetzlichen Grundlage |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
-12.900 |
Laut Finanzausgleich (Vgl.
Kto. 53711) |
41420000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (GV) |
+6.600 |
Nordfriesland Stipendium |
44110000 Mieten und Pachten |
+6.500 |
Anpassung
Nebenkostenabrechnung |
44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land |
+39.600 |
Förderung energetisches
Quartierskonzept |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
-4.800 |
Anpassungen, Kosten für
Arbeiten des Bauhofes an die Gemeinde neu unter Kto. 5452 |
52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w. |
+8.000 |
Anpassung der Energiekosten
bauliche Anlagen |
52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen |
+700 |
Anpassung Stromkosten
Straßenlaternen |
52910000 Aufwendungen für besondere Dienstleistungen |
+1.200 |
Anpassung |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
-2.000 |
Nordfriesland Stipendium |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+31.400 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+149.800 |
Laut Finanzausgleich (Vgl.
Kto. 4111) |
53721000 Kreisumlage |
+112.300 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+144.200 |
Gemäß Finanzkraft |
53730000 Allgemeine Umlage Zweckverbände |
+153.400 |
Anpassung der Zweckverbandsumlage |
5431000 Geschäftsaufwendungen |
+49.100 |
Kosten energetisches Quartierskonzept 44.100 € Kleinere Arbeiten z.B. Vermessungen 5.000 € |
5452000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV) |
+18.700 |
Kosten für Arbeiten des
Bauhofes an die Gemeinde |
55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
+6.500 |
Zinsen für geplanten Kredit |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
Finanzplan:
Die Gemeinde Norddorf
auf Amrum hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2023 die nachstehenden
erheblichen Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen mit einem
Gesamtvolumen i. H. v. 494.000 EUR ausgewiesen. Hinzu kommt ein Betrag i. H. v.
226.300 EUR aus übertragenen Mitteln aus den Vorjahren. Daraus resultiert
eine Gesamtsumme für Investitionen i. H. v. 720.300 EUR. Für den Erwerb von einem
Geschäftsanteil an der Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH werden zusätzlich
6.700 EUR und für die Erhöhung des Stammkapitals der Inselwerk
Föhr-Amrum GmbH 36.600 EUR veranschlagt.
Im Produkt 111010 Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement sind im Haushaltsplan 2021 15.000 EUR für den Kauf
von Grundstücken der WDR eingeplant. Da die Maßnahme noch nicht durchgeführt
wurde, wurden die Mittel in das Haushaltsjahr 2022 und nun weiter nach 2023
übertragen.
Im Produkt 538530 Kanalnetz (RW) wurden bereits im Jahr 2020 Mittel i.
H. v. 150.000 EUR für die Oberflächenentwässerung angesetzt und ins
Haushaltsjahr 2021 übertragen.
Im Haushaltsplan 2021 hat die Gemeinde
Norddorf auf Amrum aufgrund von Mehrkosten für die Oberflächenentwässerung des
Regenwasserkanals zusätzlich Mittel i. H. v. 600.000 EUR angesetzt. Hierfür
sollte ein Darlehen i. H. v. 282.000 EUR aufgenommen werden. Dieses wurde auch
mit Schreiben vom 10.05.2021 von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Die Maßnahme wurde 2021 allerdings noch
nicht fertig umgesetzt. Aus diesem Grund wurden die Mittel und das Darlehen in
den Haushaltsplan 2022 übertragen. Da bereits erste Arbeiten aus den Mitteln
finanziert wurden, belief sich die übertragbare Gesamtsumme der Vorjahre auf
rd. 715.000 EUR.
Aufgrund erhöhter Kosten plante die Gemeinde
im Haushaltsplan 2022 weitere 565.500 EUR für die Maßnahme ein. Auch hierfür
sollte ein Darlehen aufgenommen werden.
Somit betrug die voraussichtliche für 2022
angesetzte Gesamtsumme der Maßnahme 1.280.000 EUR und sollte per Kredit
finanziert werden. Da bereits ein Betrag i. H. v. 282.000 EUR im Vorjahr
genehmigt und nach 2022 übertragen wurde, betrug das in 2022 zusätzlich
aufzunehmende Darlehen 998.0000 EUR.
Mit Schreiben von der Kommunalaufsicht vom
30.05.2022 wurde der Haushalt 2022 der Gemeinde Norddorf auf Amrum nach § 85
Abs. 6 GO als genehmigungsfrei vermerkt.
Die Oberflächenentwässerung der proirisierten
Abschnitte erstreckt sich bis 2023 und soll in diesem Jahr fertiggestellt
werden. Der eingeplante Kredit aus 2022 wird nach 2023 übertragen.
Da der genehmigte Kredit aus dem Jahr 2021
nicht mehr in Anspruch genommen werden darf, wird dieser i. H. v. 282.000 EUR
neu in 2023 angesetzt. Die eingeplanten Mittel in dieser Höhe werden in Abgang
gebracht und im Haushalt 2023 neu eingeplant. Daraus resultierend werden die
Restmittel (Summe der eingeplanten Mittel, welche im Jahr 2022 noch nicht
benötigt wurden) i. H. v. rund 428.300 EUR nicht in voller Höhe nach 2023
übertragen, sondern nur ein Betrag i. H. v. 146.300 EUR.
Für die Neupflasterung des Strunwais, dessen
vorhandene Pflaster sich zur Wiederverwendung nach der Baumaßnahme wenig
eignen, werden rd. 135.000 EUR zuzüglich eingeplant. Für weitere kleinere
Arbeiten, welche 2023 ebenfalls anfallen werden, wird ein Betrag von
35.000 EUR zusätzlich veranschlagt. Die in 2023 entstehenden Mehrkosten i.
H. v. 170.000 EUR sollen per Kredit finanziert werden.
So soll die komplette Maßnahme i. H. v.
1.450.000 EUR per Kredit finanziert werden. Davon wird, wie bereits
geschildert, der Kreditbetrag von 998.000 € aus dem Vorjahr übertragen und ein
Wert i. H. v. 452.000 EUR neu in 2023 veranschlagt. Im Haushaltsplan wird von
der Kreditaufnahme am Ende des Haushaltsjahres ausgegangen. Entsprechend werden
die Zinsen und Tilgung veranschlagt.
Im Produkt 541001 Straßen, Wege und
Plätze werden für die Sanierung der Bushaltestellenbucht 100.000 EUR
eingeplant. Da diese Maßnahme bereits länger geplant ist, werden aus dem
Vorjahr 65.000 EUR übertragen und im Haushaltsplan 2023 zusätzlich 35.000 EUR
angesetzt. Bereits veranschlagte Mittel aus dem Jahr 2020 werden nicht mehr
übertragen.
Die Maßnahme soll aus Eigenmitteln finanziert
werden.
Für das Radwegekonzept auf den beiden Inseln
werden für Fahrradbügel und eine Fahrradsäule 7.000 EUR eingeplant. Für die
Maßnahme wird mit einer Förderung i. H. v. 5.000 EUR geplant.
Im Produkt
612001 Übrige Finanzwirtschaft werden für den Erwerb von einem
Geschäftsanteil an der Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH 6.700 EUR und für
die Erhöhung des Stammkapitals der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH 36.600 EUR
eingeplant.
Der Gesamtbetrag der geplanten Kreditaufnahme
für das Wirtschaftsjahr 2023 beläuft sich auf 452.000 EUR.
Zusammenfassung:
Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge
und Aufwendungen (lfd. Verwaltung) einschließlich der Abschreibungen aus.
2023 beläuft sich das Jahresergebnis auf
ein Minus von 193.800 EUR. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 103.200
EUR enthalten.
Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen
und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die
Einzahlungen belaufen sich auf 1.716.700 EUR und die Auszahlungen
auf 1.844.800 EUR. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft
sich auf ein Minus von 128.100 EUR.
Der Saldo aus Investitionstätigkeiten weist
ein Minus in Höhe von 526.300 EUR aus.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft
sich zum 06.03.2023 auf 282.122,54 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung
des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i. H. v. -235.600 EUR
ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2023 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2023 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B
425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür