Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

GV. T. Andresen verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 17.08.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 beschlossen (Vorlage Nord/000142). Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

a)    Zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Entstehung von weiterem Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung soll die bestehende Begrenzung der maximalen Dauerwohnungen entfallen.

 

b)    Zur Sicherung von Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung soll darüber hinaus festgesetzt werden, dass je Wohngebäude mindestens eine Dauerwohnung vorhanden sein muss.

 

c)    Aufgrund der Grundstücksschnitte sollen Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sein. Ferner soll die Überschreitung von Baugrenzen für Terrassen, Abgrabungen, Anbauten zugelassen werden.

 

d)    Für die Grundstücke soll die Überschreitung der festgesetzten GRZ für Terrassen in einem noch zu bestimmenden Umfang zulässig sein.

 

e)    Für die bestehenden Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sollen Festsetzung für einen erweiterten Bestandsschutz getroffen werden.

 

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.

 

 

Beschlusse:

 

1.    Die Satzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 wird aufgrund des § 16 Absatz 1 BauGB in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 9

Davon anwesend:7

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Es war folgender Gemeindevertreter Thorsten Andresen nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

GV T. Andresen betritt den Sitzungsraum.