Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss

 

  1. die als Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Öömrang Skuul in Nebel unter Einarbeitung der abgestimmten Änderungen zu beschließen
  2. die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel in ihrer derzeit geltenden Fassung mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023 außer Kraft zu setzen 

Der Vorsitzende verweist zum Sachverhalt auf die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung und übergibt das Wort an Frau Haecks.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sofern der Amtsausschuss in Form eines Grundsatzbeschlusses die Umwandlung der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2023/2024 befürwortet, ist der Erlass einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Öömrang Skuul in Nebel notwendig. Der maßgebliche Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt und würde zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 und mithin ab dem 01. August 2023 in Kraft treten.

 

Gleichzeitig wäre die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel in ihrer derzeit geltenden Fassung mit Ablauf des Schuljahres 2022/ 2023 und mithin mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft zu setzen.      

 

Nach kurzer Beratung herrscht Einvernehmen § 4 der als Anlage beigefügten Gebührensatzung  wie folgt zu ändern:

 

§ 4 Ferienbetreuung

 

(1)

Der Schulträger bemüht sich in den letzten beiden Wochen der Sommerferien sowie der ersten  

Woche der Herbstferien eine Ferienbetreuung gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Nutzung   

des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Öömrang Skuul in Nebel einzurichten, sofern

dies personell und organisatorisch möglich ist.

 

(2)

Eine Gebühr für die wochenweise Teilnahme an der Ferienbetreuung wird nicht erhoben.

   

 

 


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig