Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss
- die als Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Öömrang Skuul in Nebel unter Einarbeitung der abgestimmten Änderungen zu beschließen
- die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel in ihrer derzeit geltenden Fassung mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023 außer Kraft zu setzen
Der Vorsitzende
verweist zum Sachverhalt auf die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung
und übergibt das Wort an Frau Haecks.
Sachdarstellung mit Begründung:
Sofern der
Amtsausschuss in Form eines Grundsatzbeschlusses die Umwandlung der Betreuten
Grundschule an der Öömrang Skuul in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr
2023/2024 befürwortet, ist der Erlass einer Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Öömrang Skuul in
Nebel notwendig. Der maßgebliche Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt und würde zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 und mithin ab dem 01.
August 2023 in Kraft treten.
Gleichzeitig wäre
die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten
Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel in ihrer derzeit geltenden Fassung
mit Ablauf des Schuljahres 2022/ 2023 und mithin mit Ablauf des 31. Juli 2023
außer Kraft zu setzen.
Nach kurzer Beratung
herrscht Einvernehmen § 4 der als Anlage beigefügten Gebührensatzung wie folgt zu ändern:
§ 4 Ferienbetreuung
(1)
Der Schulträger
bemüht sich in den letzten beiden Wochen der Sommerferien sowie der ersten
Woche der Herbstferien eine Ferienbetreuung gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Nutzung
des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Öömrang Skuul in Nebel einzurichten, sofern
dies personell und organisatorisch möglich ist.
(2)
Eine Gebühr für die wochenweise Teilnahme an der Ferienbetreuung wird nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig