Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Über die während der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf bzw. Entwurf des Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle (Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Abwägungsvorschläge entschieden.

 

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet des Ortskerns, umgrenzt durch die Traumstraße und die Straße Ban Taarep, sowie den Bereich nördlich der Traumstraße und östlich der Straße Eelenböög wird mit der Änderung gebilligt, dass das Baufeld des nördlichen Grundstücks auf der nördlichen und der südlichen Seite in seinen Ausmaßen an die Baufelder der beiden anderen Grundstücke anzupassen ist.

 

4.    Die zuletzt durch Beschluss vom 12.09.2022 gebilligte Begründung mit Stand vom 07.09.2022 sowie der Umweltbericht sind entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle (Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Abwägungsvorschläge anzupassen.

 

5.    Der Entwurf des Planes und die angepasste Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung nehmen Frau Kirsten Ohlsen-Rörden, Frau Brigitte Rörden, Herr Arne Rörden sowie Herr Olaf Rörden wieder an der Sitzung teil und werden über das Abstimmungsergebnis informiert.

 


Aus Befangenheitsgründen verlassen Frau Kirsten Ohlsen-Rörden, Frau Brigitte Rörden, Herr Arne Rörden sowie Herr Olaf Rörden zu Beginn des Tagesordnungspunktes den Raum.

 

Herr Jan Horn aus dem Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum berichtet anhand der Vorlage Wit/000105/3 sowie einer Präsentation, welche dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Sitzung am 29.09.2020 hat die Gemeindeversammlung die Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 beschlossen (s. Vorlage Wit/000105).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 13.12.2021. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Februar 2022. Gleichzeitig wurde die Landesplanungsbehörde beteiligt.

 

In der Sitzung am 12.09.2022 hat die Gemeindeversammlung erstmals den Planentwurf mit Umweltbericht und Begründung gebilligt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 05.10.2022 bis zum 07.11.2022. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im September 2022.

 

Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1 dieser Beschlussvorlage) in den vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Aufgrund der Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplans ist gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich.

 

 

Es wird darüber diskutiert, ob das Baufeld des neu in die Planungen aufgenommen Grundstücks an die Baufelder der beiden anderen Grundstücke angepasst werden solle. Eine zeitliche Verzögerung werde durch diese Änderung nicht eintreten.

 

In der Nummer 3 der Beschlussempfehlung ist nach ausführlicher Diskussion eine Änderung vorzunehmen:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet des Ortskerns, umgrenzt durch die Traumstraße und die Straße Ban Taarep, sowie den Bereich nördlich der Traumstraße und östlich der Straße Eelenböög wird unter der Maßgabe gebilligt, dass das Baufeld des nördlichen Grundstücks auf der nördlichen und der südlichen Seite in seinen Ausmaßen an die Baufelder der beiden anderen Grundstücke anzupassen ist.

 


Abstimmungsergebnis:           zu 1.)   7 Ja-Stimmen

 

                                                zu 2.)   7 Ja-Stimmen

 

                                                zu 3.)   6 Ja-Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

                                                zu 4.)   7 Ja-Stimmen

 

                                                zu 5.)   7 Ja-Stimmen