Beschluss:
Die Gemeinde Midlum
beschließt, dass, sofern die Feuerwehr Midlum auch für die Zukunft zwei
Jugendwartinnen oder Jugendwarte unterhält, diesen stets der jeweils geltende
Höchstsatz nach der Entschädigungsrichtlinie fF zu gewähren ist.
Ferner wird
beschlossen, beiden Jugendwarten rückwirkend ab dem Jahr 2019 den vollen
Auslagenersatz zu gewähren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die freiwillige Feuerwehr Midlum unterhält zwei Jugendwarte, die die Jugendabteilung gemeinsam anleiten. Die Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) sieht unter Ziffer 2.5 folgende Regelung vor:
Jugendfeuerwehrwartinnen und –warte sollen eine Auslagenpauschale erhalten, die den Betrag von 47,00 € monatlich nicht übersteigen darf.
Bisher war es gängige Verwaltungspraxis, dass die o.g.
Auslagenpauschale zu gleichen Teilen auf die Gerätewarte aufgeteilt wurde.
Die aktuell aktiven Jugendwarte wünschen eine rückwirkende Änderung dieser
Praxis. Diese sind mit der Anfrage an die Verwaltung als auch an die Gemeinde
herangetreten, ob eine ab 2019 rückwirkende Anpassung an den jeweiligen
Höchstsatz der Auslagenpauschale möglich sei.
Für das Jahr 2022 wurde bereits beiden Jugendwarten der volle Auslagenersatz gewährt.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen