Die Gemeindevertretung Midlum äußert keine Anregungen und Bedenken zur Aufstellung des B-Plans Nr. 44 der Stadt Wyk.

 


Die entsprechenden Unterlagen des Bau- und Planungsamtes liegen den Gemeindevertreterinnen und –vertretern vor.

 

Das Bau- und Planungsamt führt hierzu aus:

 

„Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat die Aufstellung des o.g. Bauleitplanes beschlos-sen. Als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange, übersende ich Ihnen gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Planunterlagen in digitaler Form mit der Bitte, bis zum 31.03.2023 über diese zu beraten und ggf. zur Planung Stellung zu nehmen (§ 4 Abs. 2 BauGB). Ich möchte darum bitten, die Beratung als eigenen öffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

Ferner wird mitgeteilt, dass der durch die Stadtvertretung gebilligte Entwurf des o.g. Bauleitpla-nes in der Zeit vom 28.02.2023 bis zum 30.03.2023 in der Amtsverwaltung des Amtes Föhr- Amrum, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr sowie in der Außenstelle des Amtes Föhr- Amrum, Strunwai 5, 25946 Nebel, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Ich weise daraufhin, dass bei nicht fristgemäßer Äußerung davon ausgegangen wird, dass Ihre wahrzunehmenden Interessen nicht berührt werden.

Sollte eine entsprechende Sitzung innerhalb der Frist nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten, die Frist bei mir verlängern zu lassen.“