Die Gemeindevertretung berät intensiv die Möglichkeiten über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 und stimmt im Anschluss an die Beratungen über die Art der baulichen Nutzung sowie den Mindestanteil Dauerwohnen ab.

 

Folgende Varianten stehen zur Wahl:

 

Art der baulichen Nutzung

Variante 1: Sondergebiet Dauerwohnen und Touristenbeherbergung (SO)

Variante 2: Allgemeines Wohngebiet (WA)

 

Mindestanteil Dauerwohnen

Variante 1: Fester Mindestanteil

Im Sondergebiet „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ ist für jede Gebäudeeinheit (Gebäude im Sinne der Landesbauordnung) mit einer Ferienwohnung oder mehreren Ferienwohnungen nach Ziffer 1.1 Abs. 2 Nr. 2 mindestens eine Dauerwohnung vorzusehen. Mindestens 80,0 m² der Geschossfläche von Gebäudeeinheiten nach Satz 1 ist als Dauerwohnung zu nutzen. Bei der Ermittlung der Geschossflächen sind gemäß § 20 Abs. 3 BauNVO die Flächen von Aufenthaltsräumen auch in Nicht-Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.

Variante 2: Prozentualer Mindestanteil

Im Sondergebiet „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ ist für jede Gebäudeeinheit (Gebäude im Sinne der Landesbauordnung) mit einer Ferienwohnung oder mehreren Ferienwohnungen nach Ziffer 1.1 Abs. 2 Nr. 2 mindestens eine Dauerwohnung vorzusehen. Mindestens 60% der Geschossfläche von Gebäudeeinheiten nach Satz 1 ist als Dauerwohnung zu nutzen. Bei der Ermittlung der Geschossflächen sind gemäß § 20 Abs. 3 BauNVO die Flächen von Aufenthaltsräumen auch in Nicht-Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.

 


Abstimmungsergebnis:      

 

Art der baulichen Nutzung

Variante 1: Sondergebiet Dauerwohnen und Touristenbeherbergung (SO)

Variante 2: Allgemeines Wohngebiet (WA)

 

Variante 1:       7 Ja-Stimmen (einstimmig)

Variante 2:       0 Stimmen

 

Mindestanteil Dauerwohnen

Variante 1: Fester Mindestanteil

Variante 2: Prozentualer Mindestanteil

 

Variante 1:       6 Ja-Stimmen

Variante 2:       1 Ja-Stimme