Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Ausweisung der Tempo 30-Zonen, so wie im Verkehrszeichenplan dargestellt. Ggf. fehlende Ortstafeln sind durch die Verwaltung gleichzeitig zu beschaffen.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Durch die angekündigte Aufhebung der Tempo 30-Zonen an Landes- und Kreisstraßen auf den Inseln Föhr und Amrum sind die Gemeinden gehalten, sich mit der möglichen Ausweisung von Tempo 30-Zonen auf Gemeindestraßen zu befassen, um das Entstehen sog. „offener Zonen“ zu vermeiden.

 

Um eine Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde zur Ausweisung von Tempo 30-Zonen im innerörtlichen Gemeindegebiet nach § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung zu bewirken, ist eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung notwendig (Ziffer 44 zu § 45 StVO der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung).

 

Die Ausweisung der neuen Tempo 30-Zonen erfolgt anhand des anliegenden Verkehrszeichenplans.

 

Demnach ist das Zeichen 274.1-40 (Beginn einer Tempo 30-Zone/ doppelseitig) an folgenden Gemeindestraßen zu setzen:

 

  1. OT Bretland: Einmündung Grevelingstieg/ K 123
  2. OT Greveling:

2.1  Einmündung Grevelingstieg/ K 123 (westliche Richtung)

2.2  Einmündung Grevelingstieg/ K 123 (östliche Richtung)

2.3  Einmündung Grevelingstieg/ K 123 (Am Flugplatz)

 

  1. OT Goting:

3.1  Uasteranjstich

3.2  Bobdikem

3.3  Großbergweg vor Einmündung/ Zuwegung Thingwai/ Klafwai

3.4  Guatingwai (Einmündung Rundföhrstraße/ L 214)

3.5  Brukswai

3.6   Wikingwai

 

 

Die Zeichen 274.1-40 sind nach den Ortstafeln auf der rechte Seite zusetzen. Ggf. an den o.g. Standorten fehlende Ortstafeln sind gleichzeitig zu beschaffen und zu aufzustellen.

 

Der Beschluss wird als Antrag der Gemeinde auf Anordnung von Tempo 30-Zonen der Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Die Straßenverkehrsbehörde ist an die Beschlussfassung nicht gebunden.

 

Im Anschluss werde noch überlegt, ob man im Bereich der Jens-Jacob-Eschel-Str./Kertelheinallee über andere Wege Tempo-30 ermöglichen könne.

Man habe von Anwohnern mitbekommen, dass es durch die höheren Geschwindigkeiten auf dem Kopfsteinpflaster zu erhöhtem Lärm und teilweise auch Erschütterungen der älteren Häuser komme. Gemeindevertreterin Paulsen werde sich diesbezüglich beim Denkmalamt erkundigen.

Außerdem sei der Übergang vom Fahrradweg auf die Fahrbahn am westlichen Ortseingang an der Kertelheinallee bei der Geschwindigkeit sehr gefährlich für Fahrradfahrer. Hier wolle man bei der örtlichen Polizei für eine Ortsbegehung anfragen und sich bei der Straßenverkehrsbehörde erkundigen.


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen