Bürgermeister Christiansen lässt die Gemeinde über folgenden Sachverhalt beraten und im Anschluss darüber abstimmen:

 

 

Aufstellung des B-Planes Nr. 44 der Stadt Wyk auf Föhr

Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

nach § 4 Abs. 2 BauGB

Benachrichtigung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat die Aufstellung des o.g. Bauleitplanes beschlossen. Als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange, übersende ich Ihnen gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Planunterlagen in digitaler Form mit der Bitte, bis zum 31.03.2023 über diese zu beraten und ggf. zur Planung Stellung zu nehmen (§ 4 Abs. 2 BauGB). Ich möchte darum bitten, die Beratung als eigenen öffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

Ferner wird mitgeteilt, dass der durch die Stadtvertretung gebilligte Entwurf des o.g. Bauleitplanes in der Zeit vom 28.02.2023 bis zum 30.03.2023 in der Amtsverwaltung des Amtes Föhr- Amrum, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr sowie in der Außenstelle des Amtes Föhr- Amrum, Strunwai 5, 25946 Nebel, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen (einstimmig)