Beschluss:
Im Sinne der schon erfolgten Schritte, wie der Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH, wird die Verwaltung mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie hinsichtlich einer gesamtinsularen Neubewertung und Lösung der energetischen Entwicklungsmöglichkeiten beauftragt.
Herr Becker
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Handlungsdruck in Bezug auf die Sicherstellung der zukünftigen
Versorgung der Gemeinden auf Föhr und Amrum mit regenerativer Energie nimmt mit
Fortschreiten der Klimakrise zu. Die Inseln wollen ihren Beitrag zu den
Klimaschutzzielen der Bundes- und Landesregierung leisten und die Versorgung
des Amtsgebiets mit erneuerbaren Energien sicherstellen. Die Gründung der
Inselwerke Föhr-Amrum GmbH (2020) und der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH (2022)
sind ein wesentlicher Baustein auf dem Weg dort hin gewesen. Die, teils schon
erfolgte, Erstellung von Quartierskonzepten und dem energetischen
Sanierungsmanagement in den amtsangehörigen Gemeinden sind weitere Schritte,
die unternommen wurden und werden.
Dem Ausbau der Infrastruktur zur Erzeugung erneuerbarer Energien stehen
jedoch derzeit nach wie vor vielfältige raumordnungsplanerische und
artenschutzrechtliche Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein im Wege. So ist
auf den Inseln Föhr und Amrum die Erzeugung regenerativer Energie durch
Solar-Freiflächenanlagen (Solarthermie und/oder Photovoltaik) – vorbehaltlich
einzelner Ausnahmekriterien und kleinerer Anlagen (im Falle von Solarthermie) –
zunächst ausgeschlossen, da sie als „Schwerpunkträume
für Tourismus und Erholung“ klassifiziert sind (vgl. Kapitel 4.5.2. Abs. Z,
& Kapitel 4.7.1. Fortschreibung 2021 LEP Schleswig-Holstein). Gleichsam ist
ein Zubau von Windenergieanlagen über den Bestand hinaus mit
Naturschutzbelangen und touristischen Erwägungen derzeit nicht vereinbar (vgl.
Teilfortschreibung 2020, Kapitel 3.5.2, Windenergie an Land, LEP
Schleswig-Holstein 2010, in Kraft seit 30.10.2020).
Mit Blick auf die Notwendigkeit einer klimaneutralen und möglichst
autarken Strom- und Wärmeerzeugung stehen die Gemeinden wie auch die
energiewirtschaftlichen Akteure des Amtsgebiets Föhr-Amrum vor dem Hintergrund
der dargestellten Rahmenbedingungen und sich daraus ergebenden Zielkonflikte
vor großen Herausforderungen.
Es wird daher vorgeschlagen, eine
gesamtinsulare Potenzial- und Machbarkeitsstudie für die Versorgung beider
Inseln unter Berücksichtigung aller derzeit effizienten Verfahren, insbesondere
Wind, Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie und Biomasse, zu erstellen. Dabei
sind ausdrücklich auch Szenarien der Eigenverwendung und
Sektorkopplungspotenziale zu betrachten, wie bspw. die Nutzung von
Power-to-Heat, Speicherlösungen oder auch der Aufbau und Betrieb von
bedarfsstarken Ladeinfrastrukturen für den (gewerblichen) Nutzfahrzeugverkehr
und den zukünftigen ÖPNV (Power-to-Mobility). Bei der Standortidentifikation
sind bereits vorhandene Infrastrukturen, Flächen und Kiesgruben (wie bspw. jene
auf dem Gebiet der Gemeinde Oevenum) zu berücksichtigen.
Das Amt Föhr-Amrum möchte mit den
betreffenden Landes- und Regionalbehörden in Dialog treten, um die
Notwendigkeit einer Neubewertung der Rahmenbedingungen zu unterstreichen und zu
erwirken. Diese Machbarkeitsstudie wird dieses Vorhaben und die Perspektiven
für Föhr und Amrum untermauern.
Die geschätzten Kosten werden
25.000 Euro nicht übersteigen. Die voraussichtliche Direktvergabe wird eine
schnelle Erstellung ermöglichen.
Es wird deutlich gemacht, dass man
hier schnell sein müsse, um einen eventuellen Einspruch gegen den
Landesentwicklungsplan mit Fakten untermauern zu können. Zudem dürften
voraussichtlich ab dem kommenden Jahr keine Heizungen mehr eingebaut werden,
die mit fossilen Brennstoffen betrieben würden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig