Sitzung: 30.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Amt/000397/12
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Dacharbeiten auf das
vollständige Angebot des Bieters, Dachtechnik
Andritter GmbH, Lornsenstraße 20, 25821 Bredstedt, zur
vorläufigen Auftragssumme von 157.989,42
€ brutto zu erteilen.
Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist zum 09.03.2023
und der erforderlichen Beauftragung zum 06.03.2023 gem. des Vergabeablaufplans
der Architekten, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in
Verbindung mit § 55 Abs.4 der
Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags
vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2.
+ 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde eine freihändige Ausschreibung für die Dacharbeiten
am 17.01.2023 nach VOB/A durchgeführt.
Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden fünf
Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Fünf Firmen haben die Vergabeunterlagen
von der BI_Medien-Plattform heruntergeladen. Zum Eröffnungstermin am 07.02.2023
um 11:17 Uhr lagen laut Niederschrift der Angebotseröffnung 2 Angebote vor. Nebenangebote waren nicht
zugelassen.
Dieses Verfahren ist das dritte Verfahren zur
Bindung eines Unternehmens im Bereich der Dachdeckerarbeiten. Im ersten Verfahren konnte kein Zuschlag erteilt werden,
da keine Angebote eingereicht wurden. Im zweiten Verfahren konnte kein
Zuschlag auf ein wertbares Angebot erteilt werden, da kein wirtschaftliches
Angebot eingereicht wurde.
Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt
sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):
1. Dachtechnik Andritter GmbH 157.989,42
€
2. Bieter 2 306.909,33
€
Alle Angebote sind
innerhalb der Frist eingegangen, vergabekonform signiert und somit zu werten.
Da das Angebot des Bestbieters schon mit Angebotsabgabe vollständig und
einwandfrei war, mussten hier keine fehlenden Nachweise oder Erklärungen
entsprechend §§ 16 a, 16 (1) 4VOB/A oder § 15 (1) VOB/A nachgefordert werden.
Weitere Unterlagen des nachrangigen Bieters wurden
nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden
Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf. weitere
Nachweise eingeholt werden.
Eignungsprüfung
der Bieter nach § 16 b VOB/A
1. Dachtechnik Andritter GmbH
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A wurde im
Vorwege des Verfahrens seitens des Bauherrn mittel entsprechender Nachweise mit
positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung
dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Weitere Prüfungen wurden nicht durchgeführt. Bei
einer Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung
zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt
werden.
Es ergibt sich nach Wertung der
Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte
Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):
1. Dachtechnik Andritter GmbH 157.989,42
€
2. Bieter 2 306.909,33
€
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A
1. Dachtechnik Andritter GmbH
Rechnerische
Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein
Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung
Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch unser Büro
mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter
zur Preisermittlung
Formblätter
zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation sind keine unangemessenen
Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine Auffälligkeiten, die an einer
auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln lassen.
Eine Auswertung des Formblatts 223 unterstützt
diese Aussage. In der Aufgliederung sind
keine außergewöhnlichen Angaben
enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 79,67 €/Std. entspricht den
branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 80,00 €/Std. für Facharbeiter und 55,00 €/Std. für Bauhelfer entsprechen
den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche
Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Alternativangebote
/ Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
Allgemeine
Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden
Verhaltens- oder Preisabsprachen erkennen.
Die Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen und es sind
keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise für
Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder
Manipulationsverdacht aufgefallen.
Es ergibt sich
nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen,
Nachlässe berücksichtigt):
1. Dachtechnik
Andritter GmbH 157.989,42
€
2. Bieter 2 306.909,33
€
Wertung
der Angebote nach § 16 d VOB/A
Bei der Gewichtung
der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.
Unter
Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlagen wir vor, den Auftrag
dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters
Dachtechnik
Andritter GmbH
Lornsenstraße
20
25821
Bredstedt
zu festen
Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.
Auftragssumme: 157.989,42
€ brutto (inkl. 19% MwSt.)
Kostenverfolgung:
In der
Kostenberechnung vom 27.09.2021
wurden Kosten i.H.v. von 56.967,49 €
brutto / 47.871,84 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.
Abweichung zur Kostenberechnung |
|
bereitgestellte
Mittel - brutto |
56.967,49 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
157.989,42 € |
Abweichung in % |
177,30 % |
Abweichung in
Euro – brutto |
101.021,93 € |
Abweichung zum vorgezogenen Kostenanschlag
(LV-Schätzpreis) (brutto) |
|
geschätzte
Vergabesumme - brutto |
69.163,75 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
157.989,42 € |
Abweichung in % |
128,40 % |
Abweichung in
Euro – brutto |
88.825,67 € |
Der vorgezogene
Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk,
angepasst an den aktuellen Baupreisindex (Stand Februar 2023) beträgt 72.621,94 € brutto / 61.026,84 € netto.
Abweichung zum vorgezogenen Kostenanschlag (LV-Schätzpreis) -
angepasst an den aktuellen Baupreisindex (brutto) |
|
geschätzte
Vergabesumme - brutto |
72.621,94 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
157.989,42 € |
Abweichung in % |
117,60 % |
Abweichung in
Euro – brutto |
85.367,48 € |
Die Kostensteigerung i.H.v. 15.654,45 € brutto /
13.155,00 € netto zwischen den bereitgestellten Mitteln und dem Schätz-LV
nach Anpassung an den aktuellen Baupreisindex (Stand Februar 2023), ist durch
Preissteigerungen seit dem Zeitpunkt der Kostenberechnung begründet.
Beim Angebot der Fa.
Dachtechnik Andritter GmbH ergeben sich Mehrkosten i.H.v. 101.021,93 € brutto / 84.892,38 € netto
gegenüber den bereitgestellten Mitteln. Dies entspricht einer
Kostenüberschreitung von ca. 177,3 %.
Im Vergleich der Einzelpreise zu anderen derzeit
laufenden Projekten sind die Preise, vor allem aufgrund des Umfangs und der
Laufzeit, als wirtschaftlich zu bezeichnen. Der Gesamtpreis des Bieters ist
auskömmlich, die Preise sind angemessen.
Bezogen auf den gesamten Leistungsinhalt bildet die
Angebotslage aller Bieter die derzeit covidbedingt sehr unsichere Marktlage ab.
Der Konflikt in der Ukraine, seit Mitte Februar 2022 und die aufkommende
Energiekrise, sorgen durch gestörte Lieferketten für starke Verunsicherung bei
den Bietern und verursachen ebenfalls stark schwankende Preisangaben.
Die Erfahrungen in der jetzigen Wirtschaftslage
zeigen, auch in anderen Bauvorhaben und anderen Leistungsbereichen, wesentlich
höhere Preise und auch Preisdifferenzen zwischen den Angeboten, als vor den
Weltkrisen. Daher kann in der jetzigen konjunkturellen Lage auch bei einem
erneuten Vergabeverfahren nicht mit wesentlich günstigeren Angebotspreisen
gerechnet werden.
Gemäß aktuellem Bauzeitenplan muss der Dachdecker
im Mai 2023 beginnen.
Da die zwei vorherigen Verfahren kein zielführendes
Ergebnis gebracht haben und die Beauftragung zeitig erfolgen muss, um den
bereits angepassten Fertigstellungstermin zu halten, bleibt keine Zeit für ein
erneutes Verfahren.
Ich empfehle die Beauftragung dieses Angebots, da
es sich um notwendige Arbeiten für die
Erstellung des Gebäudes handelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig