Sitzung: 30.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Amt/000397/3
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Abbrucharbeiten auf das
vollständige Angebot des Bieters, SUT Sicherheit Umwelt Technik GmbH,
Pracherstieg 5, 38644 Goslar, zur vorläufigen Auftragssumme von 118.172,95 € brutto zu erteilen.
Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist zum 28.11.2022
und der erforderlichen Beauftragung zum 25.11.2022 gem. des Bauzeitenplans der
Architekten, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in
Verbindung mit § 55 Abs.4 der
Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags
vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2.
+ 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde eine öffentliche Ausschreibung für die
Abbrucharbeiten am 07.10.2022 nach VOB/A durchgeführt.
Im Zuge der Veröffentlichung wurden sechs
Vergabeunterlagen abgefordert. Zum Eröffnungstermin am 27.10.2022 um 15:22 Uhr
lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 6 Angebote vor.
Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt
sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):
1. Bieter
1 76.184,97
€
2. SUT Sicherheit Umwelt Technik GmbH 118.172,95
€
3. Bieter 3 156.081,41
€
4. Bieter
4 190.249,11
€
5. Bieter
5 192.602,10
€
6. Bieter
6 0,00
€
Im
Rahmen der Angebotsausschreibung wurden die Unterlagen, die mit dem Angebot
einzureichen sind definiert. Im Angebot des Bieters
6 fehlte das Angebot bzw. ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis. Die
GAEB-Datei war im falschen Format und daher nicht lesbar.
Das
Angebotsschreiben Formblatt 213 fehlte komplett.
Das Angebot des Bieters ist aufgrund des zuvor
genannten Punktes gem. § 16 (1) 2 i.V.m. § 13 (1) 1 von der weiteren Wertung
auszuschließen.
Alle weiteren
Angebote sind innerhalb der Frist elektronisch eingegangen, vergabekonform
signiert und somit zu werten.
Fehlende Nachweise und Erklärungen in den
Angeboten wurden entsprechend § 16 a bzw. § 16 (1) 4 VOB/A und § 15 (1) VOB/A
bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender Fristsetzung abgefordert:
1.
Bieter 1 ->
nicht nachgereicht
nachgeforderte
Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen, die mit
dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Formblatt 221/222 Preisermittlung Kalkulation über Endsumme |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
fehlt |
Formblatt 234 |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
fehlt |
Unterlagen, die ergänzend zum Angebot
einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
fehlt |
Unterlagen, die zur Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15
(1) VOB/A |
|||
Bestätigung der
Auskömmlichkeit |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
fehlt |
2. SUT - Sicherheit Umwelt Technik GmbH ->
vollständig nachgereicht
nachgeforderte
Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen, die mit
dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Formblatt 221/222 Preisermittlung Kalkulation über Endsumme |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
08.11.2022 |
Unterlagen, die ergänzend zum Angebot
einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Formblatt 223 |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
08.11.2022 |
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
08.11.2022 |
Unterlagen, die zur Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15
(1) VOB/A |
|||
Bestätigung der
Auskömmlichkeit |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
08.11.2022 |
3.
Bieter 3 ->
vollständig nachgereicht
nachgeforderte
Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen, die ergänzend zum Angebot
einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Formblatt 223 |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
11.11.2022 |
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
11.11.2022 |
Unterlagen, die zur Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15
(1) VOB/A |
|||
Bestätigung der
Auskömmlichkeit |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
11.11.2022 |
Das Angebot des 1.
Bieters ist aufgrund der fehlenden Erklärungen und Unterlagen entsprechend §§
16 a, 16 (1) 4 und § 15 (2) VOB/A auszuschließen. Es wurde für Unterlagen und
Erklärungen, die nicht mit dem Angebot abzugeben waren eine entsprechende
Fristsetzung eingehalten.
Weitere Unterlagen
der nachrangigen Bieter wurden nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der
Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen
Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.
Eignungsprüfung
der Bieter nach § 16 b VOB/A
1.
SUT - Sicherheit
Umwelt Technik GmbH
Eine Prüfung der Nachweise
zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A
wurde mittels der eingereichten Unterlagen durchgeführt. Die entsprechenden
Nachweise wurden eingesehen und positiv bewertet. Das Unternehmen ist als zur
Durchführung dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
2.
Bieter 3
Eine Prüfung der
Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend §
6 VOB/A wurde mittels entsprechender Nachweise und Präqualifizierung
(Reg.Nr010.028910) mit positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als
zur Durchführung dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Weitere Prüfungen
der nachrangigen Bieter wurden nicht durchgeführt. Bei einer Verschiebung der
Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen
Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.
Es ergibt sich nach Wertung der
Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte
Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):
1. SUT
Sicherheit Umwelt Technik GmbH 118.172,95
€
2. Bieter 3 156.081,41
€
3. Bieter 5 186.824,03
€
4. Bieter 4 190.249,11
€
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A
1. SUT - Sicherheit Umwelt Technik GmbH
Rechnerische
Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein
Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung
Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch unser Büro
mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter
zur Preisermittlung
Formblätter
zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation
sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine
Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln
lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 37,52 €/Std.
entspricht den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 38,00 €/Std. für
Facharbeiter und 36,00 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche
Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Gem. aktueller Rechtssprechung muss die Kalkulation überprüft werden, wenn
die Kalkulation nicht unangemessen abweicht und eine ordnungsgemäße
Durchführung des Auftrages gewährleistet ist, sofern eine Abweichung von mehr
als 20 % zum nächstgünstigsten Bieter und der
Kostenberechnung vorhanden ist.
Im vorliegenden Fall beträgt die Abweichung ca.
33 % zum nächstgünstigsten Bieter und ca.
52,2 % zur Kostenberechnung.
Um
nicht den Auftrag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis zu
erteilen, wurde die Angemessenheit des Angebotspreises unter Mitwirkung des
Bieters entsprechend § 16 d VOB/A aufgeklärt. Das Ergebnis wurde auf einer
gesonderten Anlage festgehalten.
Aus diesem Grund
schätzen wir das Preisangebot des Bieters als wirtschaftlich und angemessen
ein.
Als Ergebnis der
Aufklärung ist festzuhalten, dass das Angebot des Bieters in der Wertung
verbleibt.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische
Prüfung
Eine technische Prüfung war aufgrund des Umfangs des Leistungsverzeichnisses
nicht nötig, da in dem Leistungsverzeichnis keine Produktangaben oder ähnliche
Bietereintragungen gefordert waren.
Alternativangebote
/ Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
2. Bieter 3
Rechnerische
Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein
Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung
Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch unser Büro
mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter
zur Preisermittlung
Formblätter
zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation
sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine
Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln
lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 37,75 €/Std. entspricht
den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 42,50 €/Std. für
Facharbeiter und 39,00 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche
Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Gem. aktueller Rechtssprechung muss die Kalkulation überprüft werden, wenn
die Kalkulation nicht unangemessen abweicht und eine ordnungsgemäße
Durchführung des Auftrages gewährleistet ist, sofern eine Abweichung von mehr
als 20 % zum nächstgünstigsten Bieter und der
Kostenberechnung vorhanden ist.
Im vorliegenden Fall beträgt die Abweichung ca.
12 % zum nächstgünstigsten Bieter und
ca. 36,4 % zur Kostenberechnung.
Um
nicht den Auftrag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis zu erteilen,
wurde die Angemessenheit des Angebotspreises unter Mitwirkung des Bieters
entsprechend § 16 d VOB/A aufgeklärt. Das Ergebnis wurde auf einer gesonderten
Anlage festgehalten.
Aus diesem Grund
schätzen wir das Preisangebot des Bieters als wirtschaftlich und angemessen
ein.
Als Ergebnis der
Aufklärung ist festzuhalten, dass das Angebot des Bieters in der Wertung
verbleibt.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische
Prüfung
Eine technische Prüfung war aufgrund des Umfangs des Leistungsverzeichnisses
nicht nötig, da in dem Leistungsverzeichnis keine Produktangaben oder ähnliche
Bietereintragungen gefordert waren.
Alternativangebote
/ Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
Allgemeine
Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden
Verhaltens oder Preisabsprachen erkennen.
Die Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen und es sind
keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise für
Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder
Manipulationsverdacht aufgefallen.
Es ergibt sich
nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen,
Nachlässe berücksichtigt):
1. SUT
Sicherheit Umwelt Technik GmbH 118.172,95
€
2. Bieter 3 156.081,41
€
3. Bieter 5 186.824,03
€
4. Bieter 4 190.249,11
€
Wertung
der Angebote nach § 16 d VOB/A
Bei der Gewichtung
der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.
Unter
Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlagen wir vor, den Auftrag
dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters
SUT
Sicherheit Umwelt Technik GmbH
Pracherstieg
5
38644
Goslar
zu festen
Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.
Auftragssumme:
118.172,95 € brutto (inkl. 19% MwSt.)
Kostenverfolgung:
In der Kostenberechnung vom 27.09.2021 wurden Kosten i.H.v. 246.313,13 € brutto / 206.985,82 € netto
in der Mittelzuweisung eingestellt.
Abweichung zur Kostenberechnung |
||
bereitgestellte
Mittel - brutto |
246.313,13 € |
|
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
118.172,95 € |
|
Abweichung in % |
52,00 % |
|
Abweichung in
Euro - brutto |
128.140,18 € |
|
Der vorgezogene Kostenanschlag
(eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk beträgt 247.016,53 € brutto / 207.576,92 € netto.
Abweichung zur geschätzten Vergabe |
|
geschätzte
Vergabesumme - brutto |
247.016,53 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
118.172,95 € |
Abweichung in % |
52,2 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
128.843,58 € |
Beim Angebot der Fa. SUT Sicherheit Umwelt
Technik GmbH ergeben sich Minderkosten i.H.v. 128.140,18 € brutto/ 107.680,82 € netto gegenüber den
bereitgestellten Mitteln. Dies entspricht einer Kostenunterschreitung von ca.
52,0 %.
Die Unterschreitung
der eingestellten Mittel in diesem Gewerk, kann für die Deckung von Mehrkosten
in den anderen Vergabeeinheiten genutzt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig