Sitzung: 30.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Amt/000397/5
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Fliesenarbeiten auf das vollständige Angebot
des Bieters, Bau Kaltenberg GmbH
Brahestraße 12,
04347 Leipzig,
zur vorläufigen Auftragssumme von 95.506,65 € brutto zu erteilen.
Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist zum 09.01.2023
und der erforderlichen Beauftragung zum 21.12.2022 gem. des Vergabeablaufplans
der Architekten, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in
Verbindung mit § 55 Abs.4 der
Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags
vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2.
+ 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde eine beschränkte Ausschreibung für die Fliesenarbeiten
am 18.11.2022 nach VOB/A durchgeführt.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden
sechs Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Firmen haben die
Vergabeunterlagen von der BI_Medien-Plattform heruntergeladen. Zum
Eröffnungstermin am 08.12.2022 um 14:22 Uhr lagen laut Niederschrift der Angebotseröffnung
2 Angebote vor. Nebenangebote waren
nicht zugelassen.
Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt
sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):
1. Bau Kaltenberg GmbH 95.506-65
€
2. Bieter 2 170.099,92
€
Alle Angebote sind
innerhalb der Frist elektronisch eingegangen, vergabekonform signiert und somit
zu werten.
Da mit Angebotsabgaben alle geforderten
Unterlagen, Nachweise und Erklärungen des Bestbieters Fa. Bau Kaltenberg
GmbH vorlagen, mussten keine weiteren Daten entsprechend §§ 16 a, 16 (1) 4
VOB/A oder § 15 (1) EU VOB/A abgefordert werden.
Eignungsprüfung
der Bieter nach § 16 b VOB/A
1. Bau Kaltenberg GmbH
Eine Prüfung der
Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend
§ 6 a VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit
positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung
dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
2. Bieter 2
Eine Prüfung der
Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend
§ 6 a VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit
positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung
dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe
und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe
berücksichtigt):
1. Bau
Kaltenberg GmbH 95.506-65
€
2. Bieter 2 170.099,92
€
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A
Bau Kaltenberg GmbH
Rechnerische
Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein
Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung
Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch unser Büro
mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter
zur Preisermittlung
Formblätter
zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation
sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine
Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln
lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 38,42 €/Std.
entspricht den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 51,68 €/Std. für
Facharbeiter und 40,14 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche
Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische
Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Alternativangebote
/ Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
Allgemeine
Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden
Verhaltens
oder Preisabsprachen erkennen. Die
Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen
und es sind keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise
für
Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder
Manipulationsverdacht aufgefallen.
Es ergibt sich
nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen,
Nachlässe berücksichtigt):
1. Bau
Kaltenberg GmbH 95.506-65
€
2. Bieter 2 170.099,92
€
Wertung
der Angebote nach § 16 d VOB/A
Bei der Gewichtung
der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.
Unter
Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlagen wir vor, den Auftrag
dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters
Bau
Kaltenberg GmbH
Brahestraße
12
04347
Leipzig
zu festen
Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.
Auftragssumme: 95.506,65
€ brutto (inkl. 19% MwSt.)
Kostenverfolgung:
In der
Kostenberechnung vom 27.09.2021
wurden Kosten i.H.v. von 96.662,63 €
brutto / 81.229,10 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.
Abweichung zur Kostenberechnung |
|
bereitgestellte
Mittel - brutto |
96.662,63 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
95.506.65 € |
Abweichung in % |
-1,2 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
1.155,98 € |
Der vorgezogene
Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk
beträgt 93.140,46 € brutto / 78.269,29 €
netto.
Abweichung zur geschätzten Vergabe |
|
geschätzte
Vergabesumme - brutto |
93.140,46 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
95.506,65 € |
Abweichung in % |
2,5 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
2.366,19 € |
Beim Angebot der Fa.
Bau Kaltenberg GmbH ergeben sich Minderkosten i.H.v. 1.155,98 € brutto/ 971,41 € netto gegenüber den bereitgestellten
Mitteln.
Dies entspricht einer Kostenunterschreitung von ca. 1,2 %.
Die
Unterschreitung der eingestellten Mittel in diesem Gewerk, kann für die Deckung
von Mehrkosten in den anderen Vergabeeinheiten genutzt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig