Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Metallbauarbeiten auf das vollständige Angebot des Bieters, H.O. Schlüter GmbH, Olde Hop 13-19, 25557 Hanerau-Hademarschen, zur vorläufigen Auftragssumme von  706.213,83 € brutto zu erteilen.

 

Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist zum 01.12.2022 und der erforderlichen Beauftragung zum 25.11.2022 gem. des Bauzeitenplans der Architekten, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs.4  der Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags vergeben wird.

 

Die Eilentscheidung des Amtsdirektors  wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2. + 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde eine öffentliche Ausschreibung für die Metallbauarbeiten am 07.10.2022 nach VOB/A durchgeführt.

Im Zuge der Veröffentlichung wurden zwei Vergabeunterlagen abgefordert. Zum Eröffnungstermin am 01.11.2022 um 15:09 Uhr lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 2 Angebote vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.

 

Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter (ungeprüfte Bruttosummen):

 

1. H.O. Schlüter GmbH                                                                                706.213,83 €
2. Bieter 2                                                                                                                  0,00 €

Im Rahmen der Angebotsausschreibung wurden die Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen
sind definiert. Im Angebot des 2. Bieters fehlte das Angebot (ausgefülltes Leistungsverzeichnis bzw. bepreiste GAEB-Datei) komplett. Das Angebotsschreiben Formblatt 213 war leer und fehlt somit
Das Angebot des Bieters ist aufgrund des zuvor genannten Punktes gem. § 16 (1) 2 i.V.m.
§ 13 (1) 1 von der weiteren Wertung auszuschließen.

 

Alle weiteren Angebote sind innerhalb der Frist elektronisch eingegangen, vergabekonform signiert und somit zu werten.

 

Fehlende Nachweise und Erklärungen in den Angeboten wurden entsprechend § 16 (1) 4 VOB/A und § 15 (1) VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender Fristsetzung abgefordert:

 

1. H.O. Schlüter GmbH                                                      -> vollständig nachgereicht

 

nachgeforderte Unterlagen

Datum der

Nachforderung

Frist zur

Nachreichung

Eingangs-

datum

Unterlagen, die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A

Formblatt 223

08.11.2022

14.11.2022

14.11.2022

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

 

08.11.2022

14.11.2022

14.11.2022

Unterlagen, die zur Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A

Bestätigung der Auskömmlichkeit

08.11.2022

14.11.2022

14.11.2022

 

 

Eignungsprüfung der Bieter nach § 16 b VOB/A

 

1.      H.O. Schlüter GmbH

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend
§ 6 VOB/A wurde mittels entsprechender Nachweise und Präqualifizierung (Reg.Nr.: 010.022960) mit positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

 

Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):

 

1.  H.O. Schlüter GmbH                                                                                706.213,83 €

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A

 

1.   H.O. Schlüter GmbH

 

Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.

Es wurde kein Nachlass und kein Skonto gegeben.

Prüfung Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch unser Büro mittels EDV.

Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis beeinflussen könnten.

 

Formblätter zur Preisermittlung
Formblätter zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.

In der Kalkulation sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln lassen.

Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben  enthalten.

Der Verrechnungslohn mit 65,00 €/Std. entspricht den branchenüblichen Werten. Die Lohnstunden mit 65,00 €/Std. für Facharbeiter und 65,00 €/Std. für Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.

 

Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Gem. aktueller Rechtssprechung muss die Kalkulation überprüft werden, wenn die Kalkulation nicht unangemessen abweicht und eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages gewährleistet ist, sofern eine Abweichung von mehr als 20 % zum nächstgünstigsten Bieter und der Kostenberechnung vorhanden ist.

Im vorliegenden Fall beträgt die Abweichung 45,5 % zur Kostenberechnung.

Um nicht den Auftrag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis zu erteilen, wurde die Angemessenheit des Angebotspreises unter Mitwirkung des Bieters entsprechend § 16 d VOB/A aufgeklärt. Das Ergebnis wurde auf einer gesonderten Anlage festgehalten.

Aus diesem Grund schätzen wir das Preisangebot des Bieters als wirtschaftlich und angemessen ein.

 

Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.

Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

Alternativangebote / Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.

 

Allgemeine Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
oder Preisabsprachen erkennen.  Die Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen
und es sind keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise für
Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder Manipulationsverdacht aufgefallen.

 

 

Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):

 

1.  H.O. Schlüter GmbH                                                                                706.213,83 €

 

 

Wertung der Angebote nach § 16 d VOB/A

 

Bei der Gewichtung der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.

 

Unter Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlagen wir vor, den Auftrag dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters

                                     

                                      H.O. Schlüter GmbH
                                      Olde Hop 13-19
                                      25557 Hanerau-Hademarschen

 

zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.

 

Auftragssumme:         706.213,83 € brutto (inkl. 19% MwSt.)

 

 

Kostenverfolgung:

In der Kostenberechnung vom 27.09.2021 wurden Kosten i.H.v. 1.343.023,06 € brutto/ 1.128.590,81 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.

 

 

Abweichung zur Kostenberechnung

bereitgestellte Mittel - brutto

1.343.023,06 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

706.213,83 €

Abweichung in %

47,4 %

Abweichung in Euro - brutto

636.809,23 €

 

 

Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk beträgt 1.296.816,84 € brutto / 1.089.762,05 € netto.

 

Abweichung zur geschätzten Vergabe

geschätzte Vergabesumme - brutto

1.296.816,84 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

706.213,83 €

Abweichung in %

45,5 %

Abweichung in Euro - brutto

590.603,01 €

 

 

Die Kostensteigerung i.H.v. 46.206,22 € brutto/ 38.828,76 € netto zwischen bereitgestellten Mitteln und Schätz-LV ist zum einen durch eine Preissenkungen seit dem Zeitpunkt der Kostenberechnung begründet und zum anderen hat die Firma offensichtlich den für das Bauvorhaben auf der Nordseeinsel Amrum angesetzten regionalen Baukostenfaktor nicht ausgeschöpft. Dies könnte sich mit dem hohen Vorfertigungsgrad begründen, den die angebotenen Leistungen haben. Der Montage- und Transportaufwand ist dem gegenüber verhältnismäßig gering.

 

Beim Angebot der Fa. H.O. Schlüter GmbH ergeben sich Minderkosten i.H.v 636.809,23 € brutto / 535.133,81 € netto gegenüber den bereitgestellten Mitteln. Dies entspricht einer Kostenunterschreitung von ca. 47,4 %.

Die Unterschreitung der eingestellten Mittel in diesem Gewerk, kann für die Deckung von Mehrkosten in den anderen Vergabeeinheiten genutzt werden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig