Sitzung: 30.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Amt/000397/8
Beschluss:
Unter
Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für
die Rohbauarbeiten auf das vollständige Angebot des Bieters, Iwo Dwornik
Bauunternehmen GmbH, Uasterstigh 60e,
25946 Nebel / Amrum, zur vorläufigen Auftragssumme von 515.373,76 € brutto zu erteilen.
Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist zum 16.01.2023
und der erforderlichen Beauftragung zum 10.01.2023 gem. des Vergabeablaufplans
der Architekten, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in
Verbindung mit § 55 Abs.4 der
Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags
vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2.
+ 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde eine beschränkte Ausschreibung für die Rohbauarbeiten
am 16.11.2022 nach VOB/A durchgeführt.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden sieben
Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sechs Firmen haben die
Vergabeunterlagen von der BI_Medien-Plattform heruntergeladen. Zum
Eröffnungstermin am 01.12.2022 um 15:18 Uhr lagen laut Niederschrift der Angebotseröffnung
3 elektronische und 1 schriftliches
Angebot vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Dieses Verfahren ist das zweite Verfahren
zur Bindung eines Unternehmens im Bereich der Rohbauarbeiten. In einem ersten
Verfahren konnte kein Zuschlag auf ein wertbares Angebot erteilt werden, da
kein wirtschaftliches Angebot eingereicht wurde.
Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt
sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):
1. Bieter 1 451.925,88
€
2. Iwo Dwornik Bauunternehmen GmbH 515.330,92
€
3. Bieter 3 588.879,47
€
4. Bieter 4 654.711,58
€
Alle Angebote sind
innerhalb der Frist eingegangen, vergabekonform signiert und somit zu werten.
Fehlende Nachweise und Erklärungen in den
Angeboten wurden entsprechend § 16 a
bzw. § 16 (1) 4 VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender
Fristsetzung abgefordert:
1.
Bieter 1
->
nicht nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen, die
mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Formblatt 124
Eigenerklärung oder PQ-Nr. |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Formblatt 221/222
Preisermittlung Kalkulation über Endsumme |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Formblatt 234 –
BIEGE/ARGE |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Formblatt 233
Nu-Leistungen |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Formblatt 251
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Eigenerklärung
Russlandsanktionen |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Bieterangaben im LV -
hier: |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Unterlagen, die
ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Formblatt 223 |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Namen aller
Nachunternehmen - |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Formblatt 124
Eigenerklärung oder PQ-Nr. aller Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Formblatt 251
Verpflichtungs-erklärung – VGSH aller Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
Eigenerklärung
Russlandsanktionen aller Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
fehlt |
2.
Ivo Dwornik Bauunternehmen GmbH -> vollständig
nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen, die
mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Formblatt 124
Eigenerklärung oder PQ-Nr. |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
07.12.2022 |
Formblatt 221/222
Preisermittlung Kalkulation über Endsumme |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
07.12.2022 |
Formblatt 234 –
BIEGE/ARGE |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
07.12.2022 |
Formblatt 233 Nu-Leistungen |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
07.12.2022 |
Formblatt 251
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
07.12.2022 |
Eigenerklärung
Russlandsanktionen |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
07.12.2022 |
Unterlagen, die
ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Formblatt 223 |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
07.12.2022 |
Namen aller
Nachunternehmen - |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
09.12.2022 / 12.12.2022 |
Formblatt 124
Eigenerklärung oder PQ-Nr. aller Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
09.12.2022 / 12.12.2022 |
Formblatt 251
Verpflichtungs-erklärung – VGSH aller Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
09.12.2022 / 12.12.2022 |
Eigenerklärung
Russlandsanktionen aller Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
09.12.2022 / 12.12.2022 |
3.
Bieter 3 ->
vollständig nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen, die
mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Eigenerklärung
Russlandsanktionen – Unterschrift fehlt |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
13.12.2022 |
Unterlagen, die
ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Formblatt 223 |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
13.12.2022 |
Namen aller Nachunternehmen - |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
13.12.2022 |
Formblatt 124 Eigenerklärung oder PQ-Nr. aller
Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
13.12.2022 |
Formblatt 251 Verpflichtungs-erklärung –
VGSH aller Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
13.12.2022 |
Eigenerklärung Russlandsanktionen aller
Nachunternehmer |
07.12.2022 |
13.12.2022 |
13.12.2022 |
Das Angebot des
Bieters 1
ist aufgrund der fehlenden Erklärungen und Unterlagen entsprechend §
16 a VOB/A und § 16 (1) 4 VOB/A auszuschließen. Es wurde für Unterlagen und
Erklärungen, die nicht mit dem Angebot abzugeben waren eine entsprechende
Fristsetzung eingehalten.
Weitere Unterlagen
der nachrangigen Bieter wurden nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der
Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen
Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.
Eignungsprüfung
der Bieter nach § 16 b VOB/A
1. Ivo Dwornik Bauunternehmen GmbH
Eine Prüfung der
Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend §
6 a VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit positivem
Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung dieser
Baumaßnahme geeignet einzustufen.
2. Bieter 3
Eine Prüfung der
Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend
§ 6 a VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit
positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung
dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Weitere Prüfungen
der nachrangigen Bieter wurden nicht durchgeführt. Bei einer Verschiebung der Rangfolge
oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters,
müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.
Es ergibt sich nach Wertung der
Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte
Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):
1. Iwo Dwornik Bauunternehmen GmbH 515.373,76
€
2. Bieter 3 588.879,47
€
3. Bieter 4 654.711,58
€
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A
1. Iwo Dwornik Bauunternehmen GmbH
Rechnerische
Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab, dass ein Rechenfehler vorlag, welcher von den prüfenden
Architekten ppp handschriftlich auf dem Angebot korrigiert wurde.
Es wurde kein Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung
Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch die
Architekten ppp mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter
zur Preisermittlung
Formblätter
zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation
sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine
Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln
lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 54,15 €/Std.
entspricht den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 54,15 €/Std. für
Facharbeiter und 51,25 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche
Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische
Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die
Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Alternativangebote
/ Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
2. Bieter 3
Rechnerische
Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein
Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung
Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch die
Architekten ppp mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter
zur Preisermittlung
Formblätter
zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation
sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine
Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln
lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 88,00 €/Std. entspricht
den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 88,00 €/Std. für
Facharbeiter und 88,00 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche
Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische
Prüfung
Im
Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten
Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen
der Leistungsbeschreibung.
Alternativangebote
/ Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
Allgemeine
Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden
Verhaltens
oder Preisabsprachen erkennen. Die
Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen
und es sind keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise
für
Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder
Manipulationsverdacht aufgefallen.
Es ergibt sich
nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen,
Nachlässe berücksichtigt):
1. Iwo
Dwornik Bauunternehmen GmbH 515.373,76
€
2. Bieter 3 588.879,47
€
3. Bieter 4 654.711,58
€
Wertung
der Angebote nach § 16 d VOB/A
Bei der Gewichtung
der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.
Unter
Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlage ich vor, den Auftrag
dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters
Iwo
Dwornik Bauunternehmen GmbH
Uasterstigh 60e
25946 Nebel / Amrum
zu festen
Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.
Auftragssumme: 515.373,76
€ brutto (inkl. 19% MwSt.)
Kostenverfolgung:
In der
Kostenberechnung vom 27.09.2021
wurden Kosten i.H.v. von 299.544,85 €
brutto/ 251.718,36 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.
Abweichung zur Kostenberechnung |
|
bereitgestellte
Mittel - brutto |
299.544,85 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
515.373,79 € |
Abweichung in % |
86,9 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
206.171,09 € |
Der vorgezogene
Kostenanschlag (durch die Architekten verpreistes Leistungsverzeichnis) für
dieses Gewerk beträgt 284.377,55 €
brutto / 238.972,73 € netto.
Abweichung zur geschätzten Vergabe |
|
geschätzte
Vergabesumme - brutto |
284.377,55 € |
Wertungssumme
des Bieters - brutto |
515.373,76 € |
Abweichung in % |
86,2 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
245.003,79 € |
Die
Kostensteigerung i.H.v. 15.176,30 € brutto/ 12.745,63 € netto zwischen
bereitgestellten Mitteln und Schätz-LV ist durch Preissteigerungen seit dem
Zeitpunkt der Kostenberechnung begründet.
Beim Angebot der Fa.
Ivo Dwornik GmbH ergeben sich Mehrkosten i.H.v 260.171,09 € brutto/ 218.631,17 € netto gegenüber den
bereitgestellten Mitteln.
Dies entspricht einer Kostenüberschreitung von ca. 86,9 %.
Eine Beauftragung
der Leistungen, bei einer separaten Betrachtung über die Gesamtmaßnahme ist möglich.
Im Vergleich der
Einzelpreise zu anderen derzeit laufenden Projekten sind die Preise, vor allem
aufgrund des
Umfangs und der Laufzeit, als hochpreisig zu bezeichnen.
Aktuelle
Markteffekte und Kapazitätsverschiebungen am Markt führen zu ungünstigen
Preisentwicklungen außerhalb der Ballungszentren. So lassen sich aufgrund der
aktuellen Auftragslage in Großstädten wie z.B. Hamburg wieder bessere
Marktpreise erzielen, außerhalb dieser Ballungszentren sind jedoch aktuell eher
schlechte Angebotspreise die Regel.
Da alle
Baumaterialien per Fähre transportiert werden müssen, ist das Bauen auf der
Insel Amrum deutlich teurer als auf dem Festland.
Bezogen auf den
gesamten Leistungsinhalt bildet die Angebotslage aller Bieter die derzeit covidbedingt
sehr unsichere Marktlage ab. Der Konflikt in der Ukraine, seit Mitte Februar
2022 und die aufkommende Energiekrise, sorgt durch gestörte Lieferketten für
starke Verunsicherung bei den Bietern und verursacht ebenfalls stark
schwankende Preisangaben.
Die Erfahrungen in
der jetzigen Wirtschaftslage zeigen, auch in anderen Bauvorhaben und anderen
Leistungsbereichen, wesentlich höhere Preise und auch Preisdifferenzen zwischen
den Angeboten, als vor den Weltkrisen. Daher kann in der jetzigen
konjunkturellen Lage auch bei einem erneuten Vergabeverfahren nicht mit
wesentlich günstigeren Angebotspreisen gerechnet werden.
Gemäß aktuellem
Bauzeitenplan muss der Rohbauer in der 11.KW 2023 beginnen.
Da die
Beauftragung bis spätestens 13.02.2023 erfolgen muss, um den bereits
angepassten
Fertigstellungstermin
zu halten, bleibt keine Zeit für ein erneutes Verfahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig