Herr Hansen erläutert ausführlich seinen Antrag auf Änderung der Zweckverbandssatzung.

Es wird vorgeschlagen die Änderungswünsche einzeln zu behandeln.

 

In der jetzigen Fassung der Satzung ist nur die Veräußerung des Vermögens oder Teilen davon geregelt, nicht z.B. das Verschenken. Eine mögliche unentgeltliche Übertragung des Vermögens oder Teilen davon sollte nicht ohne Zustimmung des Vereins erfolgen. Er hält eine Änderung in „verfügt“ für sinnvoller. Hierzu werden ausführlich die unterschiedlichen Ansichten dargelegt. Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, die Satzung in diesem Punkt um die Worte „ oder verschenkt“ zu ergänzen. Diese Ergänzung wird einstimmig beschlossen.

 

In der Diskussion um die vom Museumsverein für den § 9 vorgeschlagenen Änderungen gab es keinen Widerspruch gegen den Wegfall von Sitzungsgeldern.

Gegen den Wegfall der Aufwandsentschädigung für die jeweilige Verbandsvorsteherin oder den jeweiligen Verbandsvorsteher erhob sich jedoch Widerspruch. Da die zeitliche Inanspruchnahme jedoch zur Zeit nicht sehr hoch liegt, wird seitens des derzeitigen Verbandsvorstehers durchaus eine Kürzung der Aufwandsentschädigung als gerechtfertigt angesehen. Hier soll ein Vorschlag zur nächsten Sitzung mit in die Satzungsänderung eingearbeitet werden.

 

Da es sich bei dem Änderungsvorschlag zu § 10 lediglich um die Korrektur einer fehlerhaften Formulierung handelt, wird dieser Vorschlag zur Änderung der Satzung ebenfalls positiv aufgenommen.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen zu § 19 zur Schaffung des Status der steuerlichen Gemeinnützigkeit finden auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Kommunalaufsicht keine Mehrheit.

Zusätzlich sollen jedoch die dringend erforderlichen Regelungen für den Verdienstausfall und die Abwesenheit vom Haushalt in der Verbandssatzung mit aufgenommen werden.