Der Vorsitzende eröffnete um 11:00 Uhr die Sitzung und begrüßte die Mitglieder des Ausschusses. Er stellte die Beschlussfähigkeit gemäß § 12 Abs. 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes fest.