Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung dafür aus, die Tagesordnungspunkte 8 bis 12 nichtöffentlich zu beraten.

 


Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 8 bis 12 nichtöffentlich beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 9 Ja-Stimmen