a) Herr Juhl gibt ein Schreiben des Amtes Föhr-Land bekannt, in dem auf den Ablauf der befristeten Nutzungsgenehmigung für das ehemalige Haus Nickels als Notunterkunft und die Möglichkeit der Verlängerung dieser Nutzungsgenehmigung für weitere drei Jahre hingewiesen wird. Während dieser Zeit ist von Seiten des Amtes ein Konzept für die Unterbringung der Obdachlosen zu erarbeiten und eine dauerhafte Lösung zu schaffen.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Notunterkunft im Außenbereich liegt und eine Nutzungsmöglichkeit nur aufgrund einer befristeten Ausnahmegenehmigung oder durch Überplanung dieser Splittersiedlung möglich wäre, dass Amt in diesem Falle jedoch auf die Mitwirkung der Gemeinde angewiesen ist, da diese die Planungshoheit besitzt.

Die Gemeindevertretung stimmt der Verlängerung der Nutzungsgenehmigung für das ehemalige Haus Nickels als Notunterkunft für weitere drei Jahre einstimmig zu.

 

b) Die Föhring Immobilien GmbH, Alkersum, hat die Genehmigung zum Bau eines Wohnhauses unter Reet mit 2 Wohnungen auf dem Grundstück Midlumweg 4 (Flurstück 364 Flur 5) beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 

c) Die Gemeindevertretung nimmt von dem Nachweis der notwendigen Stellplätze und des Wärmeschutzes für das Kunstmuseum, Bauteil C, Kenntnis. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit der Eröffnung des Cafe’s mit einer erheblichen Behinderung des Verkehrs in der Hauptstraße durch parkende Autos gerechnet werden muss, zumal auch Hinweise auf die Lage der Stellplätze fehlen. Vorgeschlagen wird ein Halteverbot in dem Kurvenbereich.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig