Sitzung: 23.05.2023 Gemeindevertretung
Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung dafür aus, die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 nichtöffentlich zu beraten.
Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 nichtöffentlich beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür