Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung dafür aus, die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 nichtöffentlich zu beraten.


Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 nichtöffentlich beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen. 


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig dafür