Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis und äußert keine Anregungen oder Bedenken.

 


Die Vorsitzende führt anhand der den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorliegenden Planungsunterlagen der Stadt Wyk auf Föhr kurz in den Sachverhalt ein.

 

Das Bau- und Planungsamt führt dazu aus:

 

„Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 57 der Stadt Wyk auf Föhr

Erneute förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Benachrichtigung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat die Aufstellung des o.g. Bauleitplans beschlossen. Als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange, übersende ich Ihnen gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Planungsunterlagen in digitaler Form mit der Bitte, bis zum 12.06.2023 über diese zu beraten und ggf. zur Planung Stellung zu nehmen (§4 Abs. 2 BauGB). Ich möchte darum bitten, die Beratung als eigenen öffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

 

Ferner wird mitgeteilt, dass der durch die Stadtvertretung gebilligte Entwurf des o.g. Bauleitplanes in der Zeit vom 11.05.2023 bis zum 12.06.2023 in der Amtsverwaltung des Amtes Föhr-Amrum, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).

 

Ich weise darauf hin, dass bei nicht fristgemäßer Äußerung davon ausgegangen wird, dass Ihre wahrzunehmenden Interessen nicht berührt werden.

 

Sollte eine entsprechende Sitzung innerhalb der Frist nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten, die Frist bei mir verlängern zu lassen.“

 

Anregungen oder Bedenken gegen die Planänderung werden nicht geäußert.

 

 

 

       


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig