Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird der Auftrag für die Überarbeitung des Schallgutachtens für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 8 an das wirtschaftlichste Angebot des Bieters ALN Akustik Labor Nord GmbH, Katharinenstr. 15, 23554 Lübeck erteilt.

 

Die Auftragssumme beträgt 3.498,60 € brutto.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für das laufende Planverfahren des B-Plans Nr. 8 der Gemeinde Oldsum ist bereits ein Schallgutachten erstellt worden.

Die Erweiterung des Geltungsbereich des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans macht die Überarbeitung des Schallgutachtens notwendig, da zusätzliche gewerbliche Flächen betrachtet werden müssen. Das Schallgutachten ist essenziell für die nächsten Verfahrensbeschlüsse der Planverfahren.

 

Für die Überarbeitung ist ein Angebot bei dem Büro angefragt worden, welches bereits das vorhandene Schallgutachten erstellt hat.

Aufgrund der Vorbefassung und mit der Örtlichkeit, den Planinhalten des B-Plans und der erfolgten Datenerhebung soll diese Leistung im Zuge eines Direktauftrages nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 SHVgVO vergeben werden.

 

Prüfung des Angebots

 

Das eingegangene Angebot wurde durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum geprüft. Dieses enthält alle geforderten Angaben, Rechenfehler liegen nicht vor.

 

Nach abgeschlossener Überprüfung des Angebots wird daher empfohlen, der ALN Akustik Labor Nord GmbH, Katharinenstr. 15, 23554 Lübeck den Auftrag in Höhe von pauschal 3.498,60 € brutto zu erteilen.

 

Notwendige besondere Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen