Die Gemeindevertretung Oldsum äußert keine Anregungen und Bedenken zur Aufstellung des B-Plans Nr. 9 und zur 9. Änderung des F-Plans der Gemeinde Alkersum.

 

 


Die entsprechenden Unterlagen des Bau- und Planungsamtes liegen den Gemeindevertreterinnen und –vertretern vor.

 

Das Bau- und Planungsamt führt hierzu aus:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Alkersum hat die Aufstellung des o.g. Bauleitplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Zugleich sind die Planungsziele für die Planung festgelegt worden.

Nach diesen Vorgaben ist seitens der Verwaltung ein erster Vorentwurf erstellt worden.

Als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange, übersende ich Ihnen gemäß § 4 Abs. 2 des Bau-gesetzbuches (BauGB) die Planunterlagen in digitaler Form mit der Bitte, bis zum 15.06.2023 über diese zu beraten und ggf. zur Planung Stellung zu nehmen (§ 4 Abs. 2 BauGB). Ich möchte darum bitten, die Beratung als eigenen öffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

Im Sinne des Ressourcenschutzes und gem. § 4a Abs. 4 BauGB möchte ich darauf hinweisen, dass die Beteiligung nur noch digital durchgeführt wird. Ich verzichte daher auf die unaufgeforderte Zusendung der ausgedruckten Unterlagen. Der Entwurf des Bauleitplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in Papierform, kann auf Verlangen übersandt werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit einer Frist von einem Monat (min. 30 Tage).

Ich weise daraufhin, dass bei nicht fristgemäßer Äußerung davon ausgegangen wird, dass Ihre wahrzunehmenden Interessen nicht berührt werden.“