Sitzung: 14.06.2023 Gemeindevertretung
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 28 bis 31 nichtöffentlich beraten zu lassen.