Die Gemeindevertretung Oldsum äußert keine Anregungen und Bedenken zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 und zur 2 FNP-Änderung der Gemeinde Midlum.

 


Die entsprechenden Unterlagen des Bau- und Planungsamtes liegen den Gemeindevertreterinnen und –vertretern vor.

 

Das Bau- und Planungsamt führt hierzu aus:

 

„Die Gemeinde Midlum führt ein Bauleitplanverfahren zur o.g. Bauleitplanung durch. Im Auftrag der Gemeinde möchte ich Sie als Träger öffentlicher Belange hiermit gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und bitte um Ihre Stellungnahme dazu im Hinblick auf die von Ihnen zu vertretenden Belange bis zum  19. Juni 2023. Dies betrifft auch Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Die Gemeinde Midlum möchte dem ortsansässigem Familienbetrieb HK-Service die notwendigen Entwicklungsflächen auch für die Nachfolgegeneration ermöglichen, um die örtliche Wirtschaftsstruktur weiter zu sichern. Zur Konsolidierung des Betriebes sind größere Flächen und Hallen sowie Personal- und Betriebsleiterwohnungen notwendig. Näheres entnehmen Sie bitte den Vorentwurfsunterlagen zur Bauleitplanung.

Im Sinne des Ressourcenschutzes verzichte ich auf die unaufgeforderte Zusendung der ausgedruckten Unterlagen. Die Unterlagen stehen Ihnen im Internet unter der Adresse www.planungsbuero-methner.de/midlum zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie auch ausgedruckte Unterlagen (den TöB mit bereits entsprechend hinterlegtem Wunsch wird eine Papierausfertigung automatisch zugesandt).“