Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 31.03.2023 für die Planungsleistung „Sanierung der Sportanlage der Eilun Feer Skuul“ wird mit dem Büro Siller Landschaftsarchitekten BDLA, Beselerallee 57, 24105 Kiel ein Ingenieurvertrag für die Planungen der Freianlagen für die  Leistungsphasen 3 bis 9 ohne 4 als Stufenvertrag geschlossen. Die Kosten belaufen sich nach der  vorläufigen Kostenannahme auf 81.426,95 € brutto.

 

Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist und der erforderlichen Beauftragung gemäß Vergabeablaufplan, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag gemäß Vergabevorschlag zu vergeben.

 

Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.

 


Frau Braun berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Amt Föhr – Amrum beabsichtigt die Sanierung der Sportanlage der Eilun Feer Skuul in Wyk auf Föhr gemäß dem bestehenden Konzept.

 

Die zu vergebende Leistung umfasst die Planung der folgenden 16 dringenden Sanierungsmaßnahmen:

 

1) Erneuerung Oberfläche Laufbahn (Maßnahme A)

2) Erneuerung Laufbahnrinnenabdeckung (Maßnahme B)

3) Austausch einzelner gerissener Laufbahnrinnenteile (Maßnahme C)

4) Erneuerung Tribünen-Barriere (Maßnahme D)

5) Korrektur Höhenlage und Ebenflächigkeit Plattenfläche Tribüne (Maßnahme E)

6) Erneuerung Hochsprungmatte (Maßnahme F)

7) Rückbau Hochsprungmattenfläche (Maßnahme G)

8) Erneuerung Diskusring (Maßnahme H)

9) Rückbau Weitsprunggrube (Maßnahme I)

10) Erweiterung Kugelstoßring (Maßnahme J)

11) Rückbau Stabhochsprungeinstichkasten (Maßnahme K)

12) Rückbau Dreisprungbalken(Maßnahme L)

13) Erweiterung Beachvolleyballfeld (Maßnahme M)

14) Ergänzung Kugelstoßanlage (Maßnahme N)

15) Aufstellung Sitzgelegenheiten (Maßnahme P)

16) Errichtung Fertiggaragen als Sportgerätelager (Maßnahme T)

 

Die Kostenschätzung für die Planung und Umsetzung der o.g. Maßnahmen liegt bei rund 435.300 € netto.

 

Es liegt ein Zuwendungsbescheid für  eine Förderung dieser Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie) vor.

Vier Ingenieurbüros wurden aufgefordert, Planungsangebote bis zum 31.03.2023 gemäß HOAI 2021, Freianlagen §39/40 entsprechend der Leistungsphasen 3-9 (ohne 4, da nicht genehmigungspflichtig) abzugeben.

 

Nach Ablauf der Angebotsfrist haben zwei Büros entsprechende Angebote eingereicht.

 

1.         Büro 1

2.         Büro Siller Landschaftsarchitekten BDLA

 

Es wird beabsichtigt, einen Stufenvertrag für den Planungsauftrag abzuschließen.

 

1. Stufe Leistungsphase 3 bis 7 (ohne 4)

2. Stufe Leistungsphase 8 und 9

 

Das Planungsbüro Siller Landschaftsarchitekten BDLA aus Kiel bietet diese Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Honorarvorgaben wie folgt an:

 

1. Stufe 44.919,76 €

2. Stufe 28.184,95 €

 

Die Nebenkosten werden mit 4 % angeboten. Des Weiteren bietet das Büro einen pauschalen Nachlass auf die Nettosumme in Höhe von 10 % an.

 

Die Gesamtsumme für das Planungsangebot einschl. Umsatzsteuer, Nebenkosten und Nachlass beläuft sich auf 81.426,95 €.

 

Das Büro 1 bietet diese Planungsleistung unter Berücksichtigung der Honorarvorgaben wie folgt an:

 

1. Stufe 47.165,76 €

2. Stufe 29.594,20 €

 

Die Gesamtsumme für das Planungsangebot einschl. Umsatzsteuer und der Nebenkosten von 5 % beläuft sich auf 95.911,57 €.

 

Nach der Auswertung der Honorarangebote erscheint das Angebot des Planungsbüros Siller Landschaftsarchitekten BDLA als das wirtschaftlich günstigste.

 

Es wird empfohlen, die Planungsleistungen für die Planung der Freianlagen an das Büro Siller Landschaftsarchitekten BDLA zu den vorläufigen Gesamtkosten von 81.426,95 € brutto zu vergeben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig