Herr Jessen erläutert anhand der Vorlage.

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat festgestellt, dass keine Fälle vorgelegen haben, die unter § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG fallen.

Der Wahlprüfungsausschuss erklärt die Kommunalwahl im Wahlkreis Midlum gem. § 39 Ziffer 4 GKWG für gültig.

 

Herr Jessen  schließt die Sitzung um 20:00 Uhr.