Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Präsident des Landgerichts Flensburg hat mit Schreiben vom 13.02.2023 gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Verteilung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirk Flensburg, in Anlehnung an die Einwohnerzahlen der Gemeinden und Städte, vorgenommen. Aufgrund der Zahlen des Statistikamtes Nord beträgt die Zahl der vorzuschlagenden Schöffinnen und Schöffen für die Gemeinde Wittdün auf Amrum 1 Person. Die Gemeinde hat die mitgeteilte Gesamtzahl (mindestens) zu verdoppeln und der Vorschlagsliste zugrunde zu legen, d.h. es sind (mindestens) zwei Personen vorzuschlagen.

Jede Gemeinde hat in jedem fünften Jahr – 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028 – eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht Flensburg als Vertreterin/Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Vorschlagsliste umfasst sämtliche bei der Amtsverwaltung für die Gemeinde Wittdün auf Amrum eingereichten Bewerbungen in alphabetischer Reihenfolge und beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Daten nach § 36 Abs. 2 Satz GVG. Die eingereichten Bewerbungen werden als Tischvorlage dem Gremium zugänglich gemacht.

Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird

Herr Gerald Schmiedecke, 25946 Wittdün auf Amrum

Bedenken, die einer Wahl entgegenstehen, bestehen nicht. Der Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen nach §§ 32 bis 34 GVG.

Für die Aufnahme des Vorgeschlagenen in die Schöffenliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich.

Beschluss:

 

Der Aufnahme des Herrn Gerald Schmiedecke, Wittdün auf Amrum, in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wird einstimmig zugestimmt.